Schwanger nach Kinderwunschbehandlung - apotheken-wissen.de
Anteilige Kostenübernahme einer Kinderwunschbehandlung weiterhin nur für Paare mit Trauschein *

Ein Kinderwunsch, der auf natürlichem Wege bisher unerfüllt blieb, kann durch eine Kinderwunschbehandlung mit einer künstlichen Befruchtung in Erfüllung gehen. Jedoch: die Kosten einer Kinderwunschbehandlung sind nicht eben gering und in den meisten deutschen Bundesländern werden die Kosten von den Krankenkassen nur anteilig mitgetragen: die Kassen können – auf Basis einiger grundsätzlich erfüllten Voraussetzungen – die hälftigen Kosten von maximal drei Kinderwunschbehandlungen übernehmen.

Die andere Hälfte verbleibt somit als Eigenanteil des Paares. Eine der bisherigen Voraussetzungen für die anteilige Kostenübernahme war, dass das ungewollt kinderlos bleibende Paar verheiratet ist. Eine Initiative, eine anteilige Kostenübernahme auch bei unverheirateten Paaren zu erwirken, hat das Bundessozialgericht nun beurteilt und entschieden: es bleibt demnach dabei, dass die anteilige Kostenübernahme durch die Krankenkassen weiter nur verheirateten Paaren zugute kommt und unverheiratete Paare weiterhin außen vor bleiben.

Hintergründe, Methoden und Kosten einer Kinderwunschbehandlung

Das erste künstlich gezeugte Baby kam 1978 in England zur Welt, in Deutschland vier Jahre später. Seit 1997 sind nach Angaben des Deutschen IVF-Registers in Deutschland über 200.000 Kinder das Ergebnis einer erfolgreichen Kinderwunschbehandlung, im Jahr 2012 waren es bspw. über 14.000 Kinder. Die beiden meistgenutzten Methoden im Rahmen einer Kinderwunschtherapie sind die In-Vitro-Fertilisation (IVF) und die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).

Beiden Methoden vorangestellt ist eine Hormonbehandlung der Frau, damit die Eizellreifung angeregt wird und für die nachfolgende Eizellentnahme in diesem Zyklus möglichst viele Eizellen vorhanden sind. Bei der In-Vitro-Fertilisation (IVF) werden Eizellen und Spermien für eine Befruchtung außerhalb des Körpers zusammen gebracht. Bei der Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) wird die Behandlung dahingehend erweitert, dass Spermien des Mannes ausgesucht und eines direkt in die Eizelle der Frau injiziert werden.

Maximal drei befruchtete Eizellen werden der Frau anschließend zurückgegeben, die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft liegt bei beiden Methoden bei ca. 30%. Je nach Behandlungsmethode und Aufwand fallen für eine einzelne Kinderwunschtherapie Kosten zwischen 2.000 und 6.000 Euro je Versuch an, von denen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen und in den meisten Bundesländern die Hälfte der Kosten für maximal drei Versuche übernehmen.

Bundessozialgericht: keine anteilige Kostenübernahme der Kinderwunschbehandlung bei unverheirateten Paaren

Eine der Voraussetzungen, dass die Krankenkassen die hälftigen Kosten einer Kinderwunschbehandlung bei maximal drei Versuchen übernehmen, ist, dass es sich bei dem ungewollt kinderlos bleibenden Paar um ein verheiratetes Paar handelt. In den kinderarmen ostdeutschen Bundesländern und in Niedersachsen gibt es darüber hinaus weitere finanzielle Entlastungen, ebenfalls aber nur für verheiratete Paares. Gegen die grundsätzliche Voraussetzung eines Trauscheins gab es eine juristische Initiative, damit auch unverheirateten Paaren diese zumindest hälftige Unterstützung zukommen kann.

Im November 2014 lehnt das Bundessozialgericht (Urteil Bundessozialgericht Kassel – Aktenzeichen B 1 KR 10/06 R – Urteil vom 18.11.2014) diese Konstellation ab und folgt damit einer ähnlich lautenden Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2007. In der Begründung heißt der ausschlaggebende Faktor für die Entscheidung: die Ehe ist eine rechtlich verfasste Paarbeziehung und damit gilt sie als eine bessere Basis für das Kindeswohl als dies bei unverheirateten Eltern der Fall sein mag. Konservative Stimmen begrüßten den Urteilsspruch, weil sie eine weitere Stärkung der Institution Ehe darstellt.

Weniger konservative Stimmen halten das Urteil mit seiner deutlichen Unterscheidung zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren und Eltern für nicht mehr zeitgemäß und immer weniger realitätsnah. Sie wünschen sich, dass der Gesetzgeber hier aktiv wird. Denn auf dem gesetzlichen Wege und entsprechenden Änderungen können Leistungen auch für unverheiratete Paare trotz des jetzigen Urteils des Bundessozialgerichts möglich werden.

Weitere Fürsprecher, die man in diesem Zusammenhang vielleicht gar nicht vermutet hätte: Zum einen die Krankenkassen selbst, die sich weitergehende Unterstützungen bei unerfülltem Kinderwunsch und den Kinderwunschbehandlungen auch bei nicht verheirateten Paaren durchaus vorstellen können. Zum anderen auch das Bundessozialgericht, obwohl es wie oben dargestellt urteilte. Es stellte nämlich ebenfalls und gleichwohl klar, dass eine entsprechende Gesetzesänderung durchaus möglich sei, nach der dann auch unverheiratete Paare die Unterstützungen bei einer Kinderwunschbehandlung erhalten können.

* Bildquelle: JMG  / pixelio.de

Von Team apotheken-wissen.de

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Ein Gedanke zu „Kinderwunschbehandlung: Wer trägt die Kosten bei unverheirateten Paaren?“
  1. Gut zu wissen, dass die Krankenkassen nur anteilig die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung tragen. Wir haben uns bereits einige Klinken angesehen, aber konnten unseren Kinderwunsch bisher nicht erfüllen. Wir werden es weiter versuchen, denn wir wünschen uns sehnlichst eine Tochter.

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