Kinder gesund ernähren - Teil 2, Teil 4 (Schulobstgesetz)  - apotheken-wissen.de
Kinder gesund ernähren mit Unterstützung des  Schulobstgesetzes *

In der EU und in Deutschland gibt es viele Regelungen, Verordnungen und Gesetze. Viele dieser Punkte sind unbekannt oder wenig bekannt, deshalb möchten wir in unserer Reihe „Gesunde Ernährung für Kinder“ auf einen sehr interessanten Punkt an dieser Stelle aufmerksam machen: auf das Schulobstgesetz oder wie es in seiner Abkürzung heißt, das SchulObG. Weniger juristisch wird es das Schulobstprogramm genannt und wurde bereits 2009 als Gesundheitsvorsorgeprogramm von der Europäischen Kommission beschlossen. Die Umsetzung dieses Schulobstprogramms in Deutschland hat einen ebenfalls skurrilen Namen: Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm. Die Umsetzung liegt dabei bei den einzelnen Bundesländern, wobei nicht alle Bundesländer teilnehmen: aus Streit über den Kosteneigenanteil, die Verwaltungskosten oder weil man eigene Programme aufgesetzt hat.

Das Schulobstgesetz und sein Hintergrund

Aus verschiedenen Quellen sind die Hintergründe schnell dokumentiert: wie vor allem aus den Teilen 1 und 2 unserer Serie „Gesunde Ernährung für Kinder“ hervorgeht, sind die Mahlzeiten und dabei vor allem das Frühstück, das Pausenbrot und das Mittagessen von hoher Wichtigkeit und Bedeutung, damit Kinder die nötige Energie haben, das schulische Vormittagsprogramm konzentriert zu überstehen. Dabei kommt es nicht nur auf das „Dass“ an, sondern auch auf das „Was“. Und sowohl das „Dass“ als auch das „Was“ zeigen einen deutlich negativem Stand und eine ebensolche Entwicklung: Ein Drittel aller Schüler kommt mittlerweile ganz ohne Frühstück in der Schule an. Drei Viertel der Schüler haben zwar etwas von zu Hause für die Pausen mitgebracht, dabei aber nur ca. die Hälfte das klassische und durchaus gesunde Pausenbrot – alle anderen stillen mit Snacks wie Schokoriegeln oder Keksen den Hunger. Und Obst oder Gemüse: in der Regel eine Fehlanzeige. Hier setzt das Schulobstgesetz an: als europaweites Programm, das die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnissen an Schulkinder organisiert und von nationaler und EU-Seite finanziert wird.

Das Schulobstgesetz und seine Umsetzung

Die EU stellt für das Schulobstprogramm jährlich 60 Millionen Euro zur Verfügung, davon erhält Deutschland sogar mit knapp 20 Millionen Euro einen großen Anteil. Rechnet man den gleichen Betrag als nationalen Beitrag dazu, den das EU-Programm als Pflicht vorsieht, ist das Schulobstgesetz in Deutschland mit knapp 40 Millionen Euro ausgestattet. Das Programm soll dabei eine kostenfreie Abgabe von Obst, Gemüse und Bananen in roher oder weiterverarbeiteter Form garantieren, für eine verlässliche Organisation und Logistik sorgen, ein breites, abwechslungsreiches Sortiment von guter Qualität anbieten und von pädagogischen Maßnahmen begleitet sein. Die Ergebnisse lassen sich sehen: Das verteilte Obst und Gemüse wird gerne gegessen. Was geliefert wird, wird gegessen und nicht weggeworfen. Reste werden untereinander verteilt. Das Obst wird Wert geschätzt, weil die Kinder das Geschenk auch als Wertschätzung ihrer Person wahrnehmen. Die Verteilung ist einfach, hygienisch und macht keine Probleme. Die Kinder essen besonders gern Erdbeeren, Äpfel und Kirschen, gefolgt von Trauben und Bananen. Die Spitzenplätze beim Gemüse nehmen Gurken, Karotten und Tomaten ein.

Da die Bundesländer in Deutschland für die Umsetzung zuständig sind, gibt es hier Unterschiede. Einige Bundesländer sind Teilnehmer des Schulobstgesetzes und Schulobstprogramms, andere lehnen aus den verschiedensten Gründen das Schulobstgesetz ab – zumindest seine Art oder seine Umsetzungsvorschriften, wenn auch sicher nicht das eigentlich verfolgte Ziel. „Die gesunde Ernährung unserer Kinder liegt uns am Herzen“, heißt es auch aus den nicht teilnehmenden Bundesländern. Demzufolge als Beispiel das am Schulobstprogramm teilnehmende Bundesland Nordrhein-Westfalen: von den über 6.000 Schulen nehmen über 800 Schulen am Schulobstprogramm teil, das damit täglich knapp 150.000 Schüler in Nordrhein-Westfalen mit Obst und Gemüse versorgt.

Wie meldet man sich zum Schulobstprogramm an?

Um als Schule am „Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz, SchulObG)“ teilnehmen zu können muss man als erstes wie gesagt wissen, dass nicht jedes Bundesland Teilnehmer dieses Programms ist. Sie finden hier nachfolgend die weiterführenden Links der sieben Bundesländer, die aktuell daran teilnehmen:

* Bildquelle: © klickerminth – Fotolia.com

Von Team apotheken-wissen.de

Das Redaktionsteam von apotheken-wissen.de informiert Sie in kleinen und wie wir hoffen interessanten und hilfreichen Gesundheitsratgebern über Themen und Nachrichten aus den Bereichen Gesundheit, Medizin, Krankheiten, Medikamente, Symptome, Behandlungen, Homöopathie, Naturprodukte, Ernährung und vitale Lebensweise. Mit viel Freude, Wissen und Ratschlägen wie in einer guten Apotheke.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte lösen Sie die Rechenaufgabe: * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.