Kostenplan Zahnspange, Kieferorthopädie - apotheken-wissen.de
Abbildung 1: Auch gesunde Zähne können teuer werden.

Gesunde Zähne tragen viel zum allgemein Wohlbefinden bei. Dabei ist Zahngesundheit für viele Menschen keine Selbstverständlichkeit. Wer häufig mit Zahnproblemen zu tun hat, kennt die Probleme nur zu gut, die damit einhergehen können. Eine regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt kann schwerwiegenden Zahnproblemen häufig vorbeugen. Trotzdem kann es vor allem bei Patienten mit empfindlichen Zähnen und Zahnfleisch immer wieder zu Erkrankungen kommen, die eine umfangreiche Behandlung erfordern.

Wer regelmäßig zur Behandlung auf dem Zahnarztstuhl sitzt, weiß, dass Zahnprobleme nicht nur schmerzhaft sein können, sondern häufig auch mit hohen Kosten einhergehen. Vor allem für gesetzlich Krankenversicherte kann das bedeuten, dass sie für ihre Zahngesundheit tief in die Tasche greifen müssen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich zahnärztlicher Vorsorgen und Behandlungen lassen vielfach zu wünschen übrig und chronische Patienten müssen einen nicht unerheblichen Teil der Kosten meist selbst tragen. Was haben gesetzlich Krankenversicherte auf dem Zahnarztstuhl von ihrer Versicherung zu erwarten und wie lassen sich die Leistungen der Krankenkassen bestmöglich ausschöpfen?

Vor der gesetzlichen Krankenkasse sind alle gleich

Gesetzlich Krankenversicherte haben die Qual der Wahl. Seit dem 1. Januar 1996 dürfen in Deutschland Lebende ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Es besteht allerdings die Pflicht zur Krankenversicherung. Es gibt zahlreiche Gesellschaften, die sich im Hinblick auf ihre Leistungen an verschiedenen Stellen unterscheiden. Wenn es um die Zahngesundheit geht, gelten diese Unterschiede allerdings nicht. Hier sind die Leistungen aller Krankenkassen gleich.

Für gesetzlich Krankenversicherte bedeutet dies im Einzelnen:

Zahnärztliche Behandlungen:

Maßnahmen wie zum Beispiel die Entfernung harter Zahnbeläge („Zahnsteinentfernung“), Zahnfüllungen, Wurzelkanalbehandlungen sowie kieferchirurgische und parodontologische Leistungen. Sie sind grundsätzlich zuzahlungsfrei.

Zahnersatz:

Der Zahnersatz umfasst Kronen, Brücken und Prothesen. Bei medizinisch notwendigem Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss. Dieser orientiert sich am zahnärztlichen Befund und an der hierfür üblichen Versorgung, der sogenannten Regelversorgung. Der maximale Zuschuss liegt in der Regel bei 50 Prozent der Kosten. Einen höheren Zuschuss dürfen Geringverdienende oder Patienten mit Bonusheft in Anspruch nehmen.

Kieferorthopädische Behandlungen:

Kieferorthopädische Behandlungen von Kiefer- oder/und Zahnfehlstellungen zum Beispiel mit Zahnspangen werden in medizinisch begründeten Indikationen bis zum 18. Lebensjahr übernommen.

(Quelle: http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/leistungen/zahnarzt.html)

Geringverdienende erhalten bessere Leistungen

Grundsätzlich gilt zwar, dass gesetzlich Krankenversicherte unabhängig von der gewählten Krankenkasse dieselben Leistungen für ihre Zahnbehandlung in Anspruch nehmen dürfen, für Patienten mit geringem Einkommen gibt es aber trotzdem eine gute Nachricht. Hier haben die gesetzlichen Krankenkassen ein Einsehen und stellen ein umfangreicheres Leistungspaket zur Verfügung. Wer unter eine Verdienstgrenze von maximal 1.106 Euro brutto pro Monat fällt oder Sozialleistungen wie Hartz IV oder auch studentische Unterstützung per BAföG bezieht, muss für kostspielige Zahnbehandlungen nicht so tief in die eigene Tasche greifen. Hier erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten im Rahmen der Regelleistungen in vollem Umfang.

Patienten, die einen Zahnersatz aus hochwertigeren Materialien oder alternative Behandlungsmethoden wünschen, deren Kosten über denen der Regelleistungen liegen, müssen die Differenz allerdings weiterhin selbst tragen.

Bessere Leistungen mit dem Bonusheft

Bonusheft Vorsorge - apotheken-wissen.de
Abbildung 2: Mit dem Bonusheft können sich gesetzlich Krankenversicherte höhere Leistungen ihrer Krankenkasse sichern.

Eine gute Möglichkeit, um die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich Zahngesundheit aufzustocken, ist das so genannte Bonusheft. Diese Zusatzoption steht jedem gesetzlich Krankenversicherten offen und sollte unbedingt ausgeschöpft werden. Das Bonusheft erhalten Patienten direkt bei ihrem behandelnden Zahnarzt. Geht der Versicherte einmal jährlich zur empfohlenen Kontrolle, wird dies gleich in der Praxis im Bonusheft vermerkt.

Ist anhand des Bonusheftes eine lückenlose jährliche Kontrolle von fünf Jahren nachzuweisen, erhält der Versicherte ab dem sechsten Jahr erhöhte Leistungen der Krankenkasse in Höhe von 60 Prozent als Festzuschuss. Wer zehn Jahre ohne Unterbrechung einmal jährlich zum Zahnarzt gegangen ist und sich die Kontrolle im Bonusheft vermerken lässt, darf ab dem elften Jahr sogar einen Festzuschuss von 65 Prozent in Anspruch nehmen. Die Krankenkassen möchten dadurch einen zusätzlichen Anreiz schaffen, damit Versicherte eine regelmäßige Zahnprophylaxe durchführen lassen. Schwerwiegendere Erkrankungen können auf diese Weise häufig frühzeitig erkannt und mit geringerem Kostenaufwand behandelt werden. Die dadurch eingesparten Behandlungskosten erstatten die Krankenkassen in Form der erhöhten Festzuschüsse an ihre Versicherten zurück.

Wichtig ist allerdings, die zahnärztliche Vorsorge ernst zu nehmen und mindestens einmal pro Kalenderjahr zur Kontrolle in der Praxis zu erscheinen. Wer auch nur ein Jahr aussetzt, verliert sämtliche Ansprüche aus dem Bonusheft und fängt wieder ganz von vorne an. Dran bleiben lohnt sich also, denn mit dem Bonusheft der Zahnärzte lassen sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen immerhin um 20 bis 30 Prozent aufstocken.

Mit der Zahnzusatzversicherung Kosten sparen

Versicherte, die mit den Leistungen ihrer Krankenkasse nicht zufrieden sind, haben die Möglichkeit, die Versorgungslücke mithilfe einer Zahnzusatzversicherung zu schließen. Tatsächlich gehört die Zahnzusatzversicherung zu den meist gewählten Zusatzprodukten im Bereich Versicherungsschutz. Nicht immer lohnt sich der Abschluss der Zusatzpolice tatsächlich. Versicherte, die aufgrund chronischer Zahnerkrankungen regelmäßig auf dem Zahnarztstuhl zu Gast sind, sollten allerdings die Aufstockung ihres Versicherungsschutzes durch einen privaten Vertrag in Betracht ziehen.

Die Zahnzusatzversicherung springt dort ein, wo die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen enden. Das gilt vor allem im Bereich Zahnersatz. Hier entsteht in der Regel die größte Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und den tatsächlichen Kosten. Insbesondere wenn Patienten eine Versorgung über die gesetzlich festgelegten Regelleistungen hinaus in Anspruch nehmen möchten, zum Beispiel eine alternative und teurere Behandlungsmethode oder Implantate aus hochwertigerem Material, bleiben sie häufig auf einem beträchtlichen Teil der Kosten sitzen. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Patienten sich einen Zuschuss von bis zu 90 oder sogar 100 Prozent auf Zahnersatz und die damit zusammenhängenden Behandlungen sichern. Auch kieferorthopädische Behandlungen oder Eingriffe aus dem kosmetischen Bereich lassen sich häufig nur über eine spezielle Zahnzusatzversicherung abdecken.

Leistungen einer Zahnzusatzversicherung im Überblick:

  • Zuschüsse auch bei der Wahl hochwertiger Materialien und alternativer Behandlungsmethoden
  • Eine Verdopplung des Zuschusses von der gesetzlichen Krankenkasse, im Idealfall bis zu 100 Prozent der Gesamtrechnung
  • Bis zu 100 Prozent Zuschuss auch für hochwertige Inlays aus Gold oder Keramik
  • Bis zu 100 Prozent Zuschuss auf Standardbehandlungen beim Zahnarzt
  • Ein fest vereinbarter Zuschuss pro Implantat ohne jährliche Höchstgrenze
  • Je nach Tarif vollumfänglicher Schutz auch im Ausland
  • Sofortleistung und Kostenübernahme auch bei Zahnunfällen
  • Umfangreicher Zuschuss für zahnerhaltende Maßnahmen wie Zahnfüllungen und Zahnimplantate. Je nach Tarif können bis zu 100 Prozent erstattet werden
  • Je nach Tarif können gesetzlich Krankenversicherte über ihre Zahnzusatzversicherung bei der Behandlung in der Zahnarztpraxis die Leistungen privat Versicherter in Anspruch nehmen.

(Quelle: https://ergodirekt.de/de/produkte/zahnzusatzversicherung.html)

Welche Leistungen tatsächlich im Vertrag enthalten sind, hängt vom gewählten Tarif ab. Eine Zahnzusatzversicherung lässt sich meist sehr individuell gestalten. Schon für Kinder kann sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnen, sofern häufige oder langfristige Behandlungen abzusehen sind. Hier sollten Eltern sich allerdings vor dem Abschluss einer Police ausführlich von ihrem behandelnden Zahnarzt oder dem Kieferorthopäden beraten lassen. Ein Kostenvoranschlag über anstehende Behandlungen kann Aufschluss über die tatsächlichen Kosten geben und aufzeigen, ob sich eine Zahnzusatzversicherung für das Kind bereits lohnt.

Für die Wahl des passenden Produktes ist es wichtig, die eigenen Krankengeschichte genau zu studieren und herauszufinden, in welchen Bereichen sich ein zusätzlicher Versicherungsschutz lohnt und wie dieser aussehen sollte. Wer sich für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung interessiert, sollte allerdings berücksichtigen, dass viele Verträge eine Sperre von mehreren Monaten vorsehen, nach der erstmals eine Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden darf. Besonders kostspielige Behandlungen sollten deshalb mit ausreichendem Vorlauf geplant werden, damit die Zahnzusatzversicherung die entstandenen Kosten auch tatsächlich abdeckt. Bei Unfällen mit Zahnschäden leisten die meisten Zahnzusatzversicherungen sofort, ohne eine Wartezeit festzusetzen.

Wenn der Zahnarzt eine höhere Rechnung stellt

Heil- und Kostenplan - apotheken-wissen.de
Abbildung 3: Der Kostenplan macht die Behandlungskosten beim Zahnarzt für Patienten transparent.

In Deutschland gilt für gesetzlich Versicherte die freie Arztwahl. Das gilt auch für den Zahnarzt. Die 2012 eingeführte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hat allerdings dazu geführt, dass verschiedene Ärzte auch unterschiedliche Rechnungen stellen dürfen. Dies kommt vor allem beim Zahnersatz zum Tragen. Je nach Behandlungsmethode und verwendetem Zahnersatz sind Zahnärzte nach der neuen Gebührenordnung berechtigt, eine bis zu 3,5-mal höheren Betrag in Rechnung zu stellen. Große Unterschiede gibt es zum Beispiel von Bundesland zu Bundesland. Für Patienten kann dies rasch teuer werden, denn die gesetzliche Krankenkasse leistet ihren Festzuschuss unabhängig davon, welche Aufschläge der Zahnarzt auf die Regelversorgung berechnet.

Patienten sind gut beraten, wenn sie sich bereits vor der Behandlung ausführlich über die anfallenden Kosten informieren. Wenn der Patient dies wünscht, ist der Zahnarzt verpflichtet, ihm einen umfassenden Kostenplan zur Verfügung zu stellen. Anhand des Kostenplanes sollten Patienten sich anschließend über alternative Behandlungsmethoden und kostengünstigere Alternativen beraten lassen. So lässt sich häufig bares Geld sparen.

Zahnersazt-Kosten -apotheken-wissen.de
Abbildung 4: Die Zahnarztkosten sind nach der neuen Gebührenordnung nicht final festgeschrieben.

Im Zweifelsfall spricht auch nichts dagegen, die Leistungen und Kosten verschiedener Zahnärzte miteinander zu vergleichen und die günstigste Alternative zu wählen. Das Prinzip der freien Arztwahl macht dies für jede Behandlung möglich. Patienten sollten hier auch keine Scheu gegenüber ihrem behandelnden Arzt haben und abweichende Angebote anderer Praxen offen mit ihm besprechen. Oft haben Zahnärzte durchaus die Möglichkeit, einen alternativen Kostenplan zu erstellen und die Kosten für langjährige Patienten etwas großzügiger zu berechnen.

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Von Team apotheken-wissen.de

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9 Gedanken zu „Zahngesundheit: Das leisten die gesetzlichen Krankenkassen“
  1. Danke für diese Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der Zahngesundheit. Es ist sehr beruhigend, dass die kieferorthopädische Behandlung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr übernommen wird. Dann werde ich mit meiner 15-jährigen Tochter bald einen Kieferorthopäden aufsuchen, damit die Behandlung vorher abgeschlossen ist.

  2. Es stimmt, dass gesunde Zähne viel zum allgemeinen Wohlbefinden beitragen. Umso wichtiger ist es, dass man sich darum bemüht die Zähne zu pflegen. Ein Zahnimplantat kann dabei so einige unschöne Lücken schließen.

  3. Gut zu wissen, dass kieferorthopädische Behandlungen von Kiefer- oder Zahnfehlstellungen zum Beispiel mit Zahnspangen in medizinisch begründeten Indikationen bis zum 18. Lebensjahr übernommen werden. Dann sollte ich mit meiner Tochter bald einen Termin bei einem Kieferorthopäden vereinbaren. Denn sie hat einen Überbiss, der laut Zahnarzt korrigiert werden sollte.

  4. Ich wusste gar nicht, dass gesetzlich Versicherte seit dem 1. Januar 1996 ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen dürfen. Gut zu wissen, dass die Krankenkasse die computerunterstützte Keramik mit Sofortversorgung mitunter zu bis zu 50 % übernimmt. Da ich Amalgan nicht vertrage, kommen bei mir nämlich nur Füllungen aus Keramik in Frage.

  5. Mir steht wahrscheinlich eine mikroskopische Wurzelkanalbehandlung bevor. Gut zu wissen, dass Wurzelkanalbehandlungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden und zuzahlungsfrei sind. Dass die Zahnsteinentfernung kostenlos ist wusste ich bereits, aber dass von der Kasse auch Zahnfüllungen übernommen werden war mir neu.

  6. Ich weiß, dass die Implantologie ein wichtiger Teil unserer Zahngesundheit ist und finde es deshalb gut, dass die gesetzliche Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss übernimmt. Da Geringverdiener und Patienten mit einem Bonusheft einen höheren Zuschuss als die üblichen 50 Prozent in Anspruch nehmen dürfen, sollte ich mir wohl mal so ein Heft zulegen. Zum Glück hatte ich meine Zahnspange vor dem 18. Lebensjahr und sie wurde komplett übernommen.

  7. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Zahngesundheit und der Leistung von Krankenkassen. Mein Sohn benötigt bei jeden Zahnarztbesuch neue Zahnfüllungen und wir fragen uns, ob eine Zahnzusatzversicherung nicht sinnvoll wäre für ihn. Gut zu wissen, dass man mit dem Bonusheft auf bessere Leistungen hinarbeiten kann, indem man regelmäßig zur Prophylaxe geht.

  8. Ich wusste gar nicht, dass alle gesetzlichen Krankenkassen in Bezug auf die Zahngesundheit die gleichen Leistungen übernehmen müssen. Meine Tochter hat ziemlich schiefe Schneidezähne und ich denke darüber nach, mit ihr in eine Praxis für Kieferorthopädie zu gehen, damit sie eine Zahnspange bekommt. Sie ist bereits 15, aber für eine medizinisch begründete Zahnspange übernimmt unsere Krankenkasse bis zu ihrem 18. Lebensjahr noch die Kosten, das ist wirklich gut zu wissen.

  9. Da ich einen Zahnersatz brauche, habe ich eine Anfrage an meine Krankenkasse gesendet. Gut zu wissen, dass bei medizinisch notwendigem Zahnersatz die Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss übernimmt. Interessant, dass der maximale Zuschuss in der Regel bei 50 Prozent der Kosten liegt.

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