Patientenverfügung
Patientenverfügung: Sie geben Menschen, die sich nicht äußern können, eine sehr wichtige Stimme *

Wir Menschen sind meist darauf bedacht, für uns selbst zu sorgen und die Verantwortung für unser Handeln und unseren allgemeinen Zustand zu tragen. Wir selbst entscheiden, ob wir uns gesund ernähren, Sport treiben, gesellschaftlichen Verpflichtungen nachgehen und ganz profan formuliert: wie wir unseren Alltag gestalten. Dies macht uns zu Individuen und prägt unser ganzes Sein, ob wir nun allein leben, Familie haben, uns mit Freunden treffen oder auch weitere Lebensstile pflegen. In der Regel gilt dies auch für unseren Körper und unsere Gesundheit. Auch hier entscheiden wir , was wir uns zumuten, wann wir zum Arzt gehen und ob wir bestimmte Eingriffe oder Behandlungswege wählen. Doch es gibt Situationen, in denen diese Form der Selbständigkeit, die eigene Meinungsäußerung und die eigene Entscheidung nicht mehr möglich sind.

Was ist ein eine Patientenverfügung?

Im vorbeschriebenen Fall sind wir darauf angewiesen, dass andere die Entscheidung über unsere nächsten Schritte treffen. Dabei müssen wir darauf vertrauen, dass die von anderen getroffenen Entscheidungen mit unserem Willen und unserem gewählten Lebensweg in Einklang gebracht werden. Dementsprechend wichtig kann eine selbst verfasste sogenannte Patientenverfügung dafür sorgen, dass bei weiteren Entscheidungen in unserem Sinne gehandelt wird und nichts geschieht, was gegen unseren Glauben, unsere Überzeugung oder die Wahrnehmung unserer Rechte verstoßen könnte.

Ein Patientenverfügung ist eine schriftlich zu Papier gebrachte Willenserklärung darüber, wie in dem Fall verfahren werden soll, in dem wir unseren Willen nicht mehr selbst äußern können. Sie betrifft vor allem die medizinischen Maßnahmen, die erfolgen, wenn sich ein Patient in einem hilflosen Zustand wie beispielsweise einem Koma befindet. In einem solchen Zustand sind die Ärzte angehalten, im Sinne des Patienten zu handeln. Ist dieser Patientinwillen jedoch nicht konkret festgelegt sind sie gezwungen, andere Stellen entscheiden zu lassen, wie weiter verfahren werden soll.

Eine Patientenverfügung muss grundsätzlich eigenhändig und in vollem Besitz der geistigen Kräfte unterschrieben werden, ein Notar oder Anwalt muss hierbei nicht zugegen sein. Sie sollte immer auf dem aktuellsten Stand gehalten werden und im Bedarfsfall schnellstmöglich vorliegen: Es ist daher sinnvoll, eine Kopie beim jeweiligen Hausarzt oder zentral online zu hinterlegen und zudem in der Brieftasche noch einen Hinweis zu platzieren, wo die Verfügung zu finden ist.

Welche Angaben gehören in eine Patientenverfügung und welche nicht?

Eine Patientenverfügung beinhaltet Angaben zu Vor- und Zunamen, Adresse und dem Geburtsdatum des Betroffen sowie darüber, wie bei medizinischen Szenarien verfahren werden soll. Dies gilt bis einschließlich des Zeitpunktes nach dem Tod, in dem es um die Frage geht, ob eine Organspende erfolgen soll. Der Patient legt hierbei fest, ob und wie lange im kritischen Fall lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wo er sterben möchte, welche religiösen Umstände eine Rolle spielen sollen und in welchem Maße er im Alltag unabhängig sein möchte.

Jeder Patient legt individuell für sich fest, welche Lebensumstände er als lebenswert erachtet. Er kann zudem angeben, ob passive Sterbehilfe geleistet werden soll, aktive Sterbehilfe ist dagegen in Deutschland nicht legal und der Wunsch hiernach würde das Schreiben ungültig machen. Zudem ist es wichtig, im Verlauf des Dokumentes klar und detailliert den derzeitigen Gesundheitszustand aufzuführen und auch die Umstände zu erläutern, aufgrund derer die gewünschten Maßnahmen erfolgen sollen. Es empfiehlt sich daher, sich mit dem behandelnden Arzt zu beraten und die genauen Begrifflichkeiten zu verwenden. Unzureichende oder zu allgemeine Angaben können ebenfalls dazu führen, dass die Patientenverfügung unwirksam oder zumindest unklar und ggf. missverständlich wird.

Nicht relevant sind dagegen Angaben, die nicht ausschließlich die medizinische Versorgung betreffen. Dies gilt beispielsweise für die Frage, wie der Patient bestattet werden soll oder Erbschaftsangelegenheiten.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Eine Patientenverfügung sollte alle 1 – 2 Jahre erneuert und an ggf. veränderte Umstände angeglichen werden. Wird sie so auf dem neusten Stand gehalten, kann sie bis ans Lebensende gültig bleiben. Haben sich die Lebensumstände bzw. der Gesundheitszustand nicht verändert, genügt alle zwei Jahre eine neue Unterschrift mit aktuellem Datum: dabei geht es vor allem darum, dass der Arzt weiß, dass die in dem Dokument beschriebenen Angaben nach wie vor Ihrem eigenen Willen entsprechen.

* Bildquelle: Parentingupstream / Pixabay.com

Von Team apotheken-wissen.de

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2 Gedanken zu „Nutzen und Vorgaben einer Patientenverfügung“
  1. Gut zu wissen, dass eine Patientenverfügung eine schriftlich zu Papier gebrachte Willenserklärung darüber ist, wie in dem Fall verfahren werden soll, in dem wir unseren Willen nicht mehr selbst äußern können. Während der Hospizbetreuung meiner Oma wurden wir auch darauf aufmerksam gemacht. Vor allem, weil es dabei um die medizinischen Maßnahmen geht.

  2. Mein Onkel hat mir erzählt, dass er eine Patientenverfügung aufgesetzt hat. Da er keine eigenen Kinder hat, möchte er im Notfall auf meine Entscheidungen vertrauen. Danke für den Hinweis, möglichst den Willen des Patienten zu vertreten.

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