Die Liste der Therapien und Medikamente, die die Kassen nur noch teilweise oder gar nicht mehr übernehmen, wächst und wächst. Nicht nur die Frage „Privat oder Selbstzahler oder Kasse?“ begegnet den Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen immer häufiger, sondern viele gesetzlich Versicherte fühlen sich gegenüber Privatpatienten benachteiligt und beklagen längere Wartezeiten für Diagnose und Behandlung.
Überlegenswert ist dementsprechend bei einem Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse, seinen Gesundheitsschutz mit individuellen privaten Zusatzversicherungen zu verbessern. apotheken-wissen.de berichtet hier von drei Beispielen.
Kassenpatient, Privatpatient oder Selbstzahler: Homöopathie / alternative Heilmethoden
Immer mehr Patienten vertrauen auf alternative Heilmethoden. Welche Möglichkeiten haben Kassenpatienten, die Kosten für solche Behandlungen erstattet zu bekommen?
Hier lässt sich tatsächlich ein stabiler Trend feststellen: Umfragen belegen, dass sich inzwischen zwei von drei Deutschen eine Kombination aus Schulmedizin und traditioneller chinesischer Medizin wünschen. Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz kann diesen Bedürfnissen aber nur eingeschränkt gerecht werden: In aller Regel übernimmt er die Kosten für alternative Verfahren nur teilweise, mit wenigen Ausnahmen. So haben die Kassen beispielsweise die Akupunktur in ihren Leistungskatalog aufgenommen – allerdings nur zur Behandlung bestimmter Krankheitsbilder. Ambulante Krankenzusatzversicherungen bieten dagegen Tarife, die Naturheilmethoden umfassend abdecken. Ein weiterer Vorteil: Sie übernehmen auch die Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker, was bei den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht der Fall ist. Eine ambulante Zusatzversicherung lohnt sich daher im Grunde für jeden Kassenpatienten, weil sich mit ihr bestehende Lücken im gesetzlichen Gesundheitsschutz schließen lassen.
Kassenpatient, Privatpatient oder Selbstzahler: Krankenhausaufenthalt
Auch im Krankenhaus haben Kassenpatienten oft das Nachsehen: Überarbeitete Ärzte, laute Mehrbettzimmer – solche Bedingungen sind nicht gerade förderlich für eine rasche Genesung. Können Zusatzleistungen auch hier Abhilfe schaffen?
Gerade bei einer schweren Krankheit ist entscheidend, dass der Patient schnell einen Termin im Krankenhaus bekommt und dass sich die Ärzte genug Zeit für ihn nehmen. Kassenpatienten kommen auch hier leider oft zu kurz. Mit dem Abschluss einer stationären Zusatzversicherung können sie allerdings dafür sorgen, dass sie eine optimale Versorgung erhalten. Dazu gehört zum Beispiel auch die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Wer denkt, dabei handele es sich um verzichtbaren Luxus, liegt falsch: Ruhe ist eine wichtige Voraussetzung, um etwa nach einer Operation wieder auf die Beine zu kommen. Entscheidend ist aber vor allem, dass sich der Kassenpatient ein Stück Wahlfreiheit verschafft: Zum Beispiel muss er sich mit dem entsprechenden Tarif nicht im nächst gelegenen Krankenhaus behandeln lassen, sondern kann sich an eine weiter entfernte und bessere Klinik wenden, wo entsprechende Spezialisten tätig sind. Diese Möglichkeit haben Kassenpatienten ohne Zusatzschutz nicht. Ein weiterer Pluspunkt: Je nach gewähltem Zusatzschutz hat auch der gesetzlich Versicherte Anspruch auf Behandlung durch einen erfahrenen Chefarzt.
Kassenpatient, Privatpatient oder Selbstzahler: Zahnarzt
Ein Besuch beim Zahnarzt ist inzwischen in doppelter Hinsicht schmerzhaft: Viele Kassenpatienten fürchten längst nicht mehr nur die Behandlung selbst, sondern auch die Rechnung, die ihnen im Anschluss dafür präsentiert wird. Was können sie tun, um sich hier besser abzusichern?
Wer bisher noch keine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, der sollte sich besser heute als morgen damit auseinandersetzen. Denn der Kostenanteil, den die Krankenkassen übernehmen, schrumpft immer weiter. Ein aktuelles Rechenbeispiel: Ein Backenzahn braucht eine größere Füllung, die lange halten soll, um den Zahn nicht schon nach wenigen Jahren durch eine Krone ersetzen zu müssen. Entscheidet sich der Patient deshalb für ein Keramik-Inlay statt für eine Amalgamfüllung, können dafür schnell bis zu 700 Euro an Kosten entstehen. Die Kassen übernehmen davon nur etwa 35 bis 40 Euro – den Betrag, der für die Amalgamfüllung angefallen wäre. Denn der gesetzliche Schutz deckt nur die Kosten der sogenannten Regelversorgung ab, also der einfachsten und günstigsten Lösung. Patienten, die mehr wollen, müssen dafür zwangsläufig tiefer in die Tasche greifen: Wer etwa auf eine voll verblendete und daher ganz natürlich wirkende Zahnkrone besteht, oder statt einer Brücke ein Implantat bevorzugt, muss die Kostendifferenz zur einfachsten Versorgungslösung selbst tragen. Eine frühzeitig abgeschlossene Zahnzusatzversicherung stellt in einem solchen Fall sicher, dass ein gepflegtes Gebiss nicht zum unerschwinglichen Luxus wird.
* Bildquelle und Textquelle: DKV Deutsche Krankenversicherung – www.dkv.com
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Eine vollumfängliche medizinische Versorgung muss man sich erst leisten können. Eine Private Krankenversicherung, die auch Leistungen der alternativen Heilmethoden komplett übernimmt, ist für die wenigsten bezahlbar