Eine Schutzimpfung gegen Masern ist empfohlen
Eine Schutzimpfung gegen Masern ist empfohlen *

Die Masern sind aktuell wieder stark auf dem Vormarsch und erreichen momentan die 
höchste Ausbreitung seit fünf Jahren.

apotheken-wissen berichtet über den aktuellen Stand des lebensgefährlichen Virus und beantwortet die Frage, ob und wenn ja warum eine Schutzimpfung gegen Masern richtig und wichtig ist.

Im Jahr 2002 setzte sich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein  Ziel: Bis 2010 sollte die hochansteckende und gefährliche Masern-Krankheit aus Europa verschwunden sein. Doch die Realität sieht anders aus: Allein bis Juli 2013 haben sich hierzulande in diesem Jahr schon über 1.200 Menschen mit dem Virus infiziert. Einer der Gründe: Noch immer vernachlässigen manche Eltern den Impfschutz ihrer Kinder gegen die Kinderkrankheit Masern – oder sie entscheiden sich bewusst und aus Überzeugung gegen die Impfung.

Daher ist momentan auch eine Impfpflicht in der Diskussion. Hier die wichtigsten Fakten zum Masernvirus.

Sind Masern nur eine Kinderkrankheit?

Masern werden oft verharmlosend als Kinderkrankheit bezeichnet. Doch auch Erwachsene können sich anstecken und erkranken meist noch heftiger als junge Betroffene. Obwohl die Krankheit – dank verlässlicher Impfstoffe – heutzutage weit weniger verbreitet ist als früher, kommt es immer wieder zu regionalen Ausbrüchen. Und selbst wer die Viruserkrankung gut überstanden hat, kann sich nicht sicher fühlen: Noch Jahre später kann es zu gefährlichen Spätfolgen kommen. So wie etwa momentan bei einem siebenjährigen Mädchen aus Erftstadt, das an der Gehirnentzündung SSPE (Subakute sklerosierende Panenzephalitis) leidet. Diese chronische und unheilbare Erkrankung ist auf eine Maserninfektion zurückzuführen, von der das Mädchen vor fünf Jahren betroffen war.

Ansteckung mit Masern

Das Masernvirus wird durch Tröpfcheninfektion übertragen und ist extrem ansteckend. Ein kurzer Kontakt mit einem an der Kinderkrankheit Masern Infizierten reicht in der Regel schon aus und man erkrankt selbst. Immun sind nur Menschen, die entweder geimpft sind oder schon einmal an Masern erkrankt waren.

Schutzimpfung gegen Masern


Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts und andere Experten empfehlen, grundsätzlich alle Kinder mit der so genannten MMR-Impfung – einem kombinierten Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln – zu schützen. „Kleinkinder erhalten ab einem Alter von elf Monaten die Erstimpfung. Um die Wirksamkeit sicherzustellen, wird der Schutz einige Monate später mit einer zweiten Impfung aufgefrischt. Dann hält er in der Regel ein Leben lang“, weiß Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte bei der DKV Deutsche Krankenversicherung. Auch Erwachsene, die nach 1970 geboren und in ihrer Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden, sollten die in der Regel ungefährliche Schutzimpfung gegen die Kinderkrankheit Masern nachholen. Gleiches gilt für Personen, deren Impfstatus unklar ist: Der Hausarzt kann durch eine Blutuntersuchung herausfinden, ob der Organismus geschützt ist. Und auch wenn man Kontakt zu einem Masern-Patienten hat und nicht oder nur unzureichend geimpft ist, kann man so oft noch verhindern, dass die Krankheit ausbricht: „Eine zeitnahe Schutzimpfung, am besten innerhalb von drei Tagen, reicht meistens aus, um sich noch gegen das Virus zu immunisieren“, empfiehlt Dr. Wolfgang Reuter.

Was tun bei einer (eventuellen) Infektion mit der Kinderkrankheit Masern?

Bei einem Verdacht auf Masern oder wer diagnostiziert an Masern erkrankt ist, sollte unbedingt zu Hause bleiben und das Bett hüten. Nicht nur, weil Ruhe und Erholung helfen, schnell wieder gesund zu werden, sondern auch, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. „Gerade Kinder kommen in Schule und Kindergarten mit vielen anderen in Kontakt. Da immer noch nicht alle Eltern ihre Kleinen impfen lassen, kann ein einzelner Erkrankter schnell eine Masern-Epidemie auslösen“, warnt der DKV Gesundheitsexperte. Laut Infektionsschutzgesetz dürfen Kinder schon beim Verdacht auf Masern keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen mehr besuchen. Dasselbe gilt für ihre nicht geimpften Geschwister. Zudem sind die Eltern verpflichtet, Schule oder Kindergarten über eine Erkrankung an der Kinderkrankheit Masern zu informieren – und auch das schon beim bloßen Verdacht. „Das Tückische an Masern ist: Sie können bereits ansteckend sein, bevor die ersten Symptome auftreten. Man sollte also lieber zu früh als zu spät alles Mögliche tun, um eine Verbreitung der Krankheit zu verhindern“, rät der DKV Experte.

Wann sind die Masern überstanden?

Wann die Gefahr vorbei ist, kann nur und muss übrigens ein Mediziner beurteilen: Nur mit einem ärztlichen Attest, das das Ende der Krankheit bescheinigt, darf der Nachwuchs wieder zur Schule oder in den Kindergarten.

Die beste Medizin gegen die Kinderkrankheit Masern: die Schutzimpfung

Die beste Medizin gegen Masern bleibt jedoch nach wie vor die Schutzimpfung im Kindesalter. Sind mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft, könnte das Virus ausgerottet werden. Dieses bisher verfehlte Ziel hat sich die Weltgesundheitsorganisation nun für das Jahr 2015 gesetzt.

Weitere Informationen zum Thema Kinderkrankheiten

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* Bildquelle, Textquelle: DKV
 Deutsche Krankenversicherung – www.dkv.com

Weitere Verbraucherthemen – www.ergo.com/verbraucher

 

Von Team apotheken-wissen.de

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