Cannabis ist seit Jahrtausenden als Nutzpflanze bekannt. In Deutschland wurde es im Jahre 1929 als Droge verboten, auch aus den Apotheken verschwand medizinisches Cannabis in den folgenden Jahren. Seit März 2017 darf Cannabis von Ärzten wieder verschrieben werden, zuvor war es nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zugelassen. Etwas mehr als ein Jahr nach der Zulassung von Medizinalhanf lässt sich eine erste Bilanz ziehen.
Während der Nutzen von Cannabis bei chronischen Schmerzen oder bei Leiden wie Tourette allgemein anerkannt ist, gibt es auch Krankheiten bei denen die Forschung noch ganz am Anfang steht. Beispielsweise wird untersucht, ob Cannabis gegen Krebs wirksam sein könnte. Schon bekannt und erfolgreich ist hingegen der Einsatz zur Behandlung der Symptome einer Krebstherapie als Mittel gegen Übelkeit, Appetitlosigkeit und Antriebslosigkeit. Bei vielen Krankheiten weisen erste Erfahrungen und Studienergebnisse auf eine positive Wirkung hin, beispielsweise bei Fibromyalgie oder rheumatischen Erkrankungen.
Die Zahl der Patienten steigt
Grundsätzlich gilt: Cannabis als Medizin wird nur verschrieben, wenn mit anderen Medikamenten keine Behandlungserfolge erzielt werden können. Bundesweit werden inzwischen ca. 14.000 Patienten mit Medizinalhanf behandelt. Nach wie vor müssen Ärzte und Patienten bei den Krankenkassen einen gesonderten Antrag auf Kostenübernahme bei den Krankenkassen stellen. Nach Zahlen der Krankenkassen werden ungefähr zwei Drittel dieser Anträge genehmigt.
Eine Agentur für Cannabis
Kritik kommt von den Krankenkassen
Aufgrund der hohen Standards entstehen besondere Kosten für die Krankenkassen. Ein Gramm Cannabisblüten kostet in der Apotheke meist mehr als 20€. So können bei einzelnen Patienten monatliche Kosten von bis zu 4000€ für die Therapie mit Medizinalhanf entstehen. Die Krankenkassen zählen gleichzeitig zu den profiliertesten Kritikern von Cannabis als Medizin. Sie weisen immer wieder auf die teils lückenhafte Forschungslage hin. Cannabis Befürworter werfen den Kassen vor, diese Haltung vor allem aus Kostengründen einzunehmen. Die Entscheidungskraft über die Verschreibung liegt allerdings beim Arzt. Krankenkassen können lediglich die Kostenübernahme ablehnen.
Unverarbeitete Cannabisblüten
Kritisiert wird auch, dass statt verarbeiteter Medikamente oft direkt die Blüten verschrieben werden. Die Cannabisblüten werden geraucht, im Vaporizer verdampft oder mit der Nahrung und Getränken oral eingenommen. Kritiker verweisen darauf, dass mit einheitlichen Medikamenten größere Präzision in der Behandlung möglich wäre. Erste cannabinoidhaltige Medikamente auf Basis von Cannabis sind bereits auf dem Markt, doch aufgrund der Vielzahl an Wirkstoffen des Hanfs wären viele weitere Präparate notwendig. Cannabis enthält neben den beiden prominentesten Wirkstoffen THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) eine Vielzahl weiterer Substanzen, die noch eingehend erforscht werden müssen.
Patienten äußern sich positiv zu Cannabis
Unbestreitbar ist, dass beispielsweise viele chronische Schmerzpatienten von Behandlungserfolgen dank Cannabis berichten, nachdem jahrelang fast erfolglos versucht wurde, zu therapieren. Für Cannabis als Medizin spricht auch und insbesondere die geringe Belastung für den Körper, da kaum Nebenwirkungen auftreten. Kritiker sprechen einen wichtigen Punkt an, wenn sie fordern, dass auf vielen Gebieten mehr Forschung notwendig ist.
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Interessant, dass der Nutzen von Cannabis bei chronischen Schmerzen oder bei Leiden wie Tourette allgemein anerkannt ist. Allerdings kann man Hanf Produkte bis heute in kaum einer Apotheke kaufen. Man kann es aber vom Arzt verschrieben bekommen.