Cannabispflanze, zur Pflanzengattung Hanf gehörig
Über medizinische Aspekte und die Rechtslage n Sachen Cannabispflanze

Die heilsame Kraft der Cannabispflanze ist momentan buchstäblich in aller Munde. Und die Begriffe THC und CBD tauchen auf und verunsichern so manchen Verbraucher. Denn viele bringen Cannabis immer noch mit Drogen in Verbindung und kennen nicht die Unterschiede der einzelnen Substanzen, welche therapeutisch genutzt werden. Wir erklären in diesem Ratgeber den Begriff Cannabis. Und darüber hinaus:  Ist Cannabis eine Droge? Gibt es Cannabis auf Rezept? Cannabis und die Rechtslage in Deutschland?

Cannabis = Hanf?

Tatsächlich ist Cannabis nur die Ableitung der lateinischen Bezeichnung „kannabis“ für die Pflanzengattung Hanf. Außerdem steht die Bezeichnung zusätzlich für einzelne Cannabisprodukte wie:

  • Haschisch = Das Harz der weiblichen Cannabispflanze, in Platten oder Blöcken gepresster Extrakt, wird als Rauschmittel und Arzneimittel verwendet.
  • Marihuana = Die getrockneten Blüten und blütennahen Blätter der weiblichen Hanfpflanze werden als Rauschmittel und Arzneimittel verwendet.

Ist die Cannabispflanze eine Droge?

Die Hanfpflanze selbst ist keine Droge, noch wird Cannabis als Medizin verwendet. Die Blüten der weiblichen Hanfpflanzen enthalten allerdings organische Substanzen, welche sich vor allem im Blütenharz und den blütennahen Blättern befinden, die eine mehr oder weniger berauschende Wirkung aufweisen und teilweise als Arzneimittel zum Einsatz kommen.

Diese organischen Substanzen nennt man Cannabinoide, welche in der Cannabispflanze als Carbonsäure vorliegen. Von ihnen befinden sich rund 120 verschiedene in den Blüten des Hanfs, wovon zurzeit noch recht wenige genauestens erforscht sind.

Die beiden bekanntesten von ihnen sind THC und CBD:

Tetrahydrocannabinol (THC) ist der Stoff, welcher Cannabis seine Drogenkarriere verdankt. Es wirkt psychoaktiv und verursacht einen deutlichen Rausch. Daher fällt THC unter das Betäubungsmittelgesetz und darf in Deutschland nicht frei verkauft und nur in sehr geringen Mengen (zum Eigenbedarf) besessen und konsumiert werden.

Cannabidiol (CBD) hingegen hat keine berauschende Wirkung und wirkt nicht psychoaktiv. Daher fällt es nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und darf in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen verkauft, besessen und konsumiert werden.

Gibt es Cannabis auf Rezept?

CBD wird immer populärer, da es zwar keine berauschende Wirkung hat, jedoch über ein großes therapeutisches Potenzial verfügt. Das hat zur Folge, dass sich CBD Anwender wünschen, dass auch CBD als Arzneimittel in Deutschland deklariert wird. Das könnte dazu führen, dass man CBD eventuell auf Rezept und somit von den Krankenkassen bezahlt bekäme.

THC gilt als Arzneimittel und ist in Deutschland auf Rezept in Apotheken erhältlich.

CBD in Deutschland – wie ist die Rechtslage?

Es ist immer noch verwirrend, wie rein rechtlich in Deutschland mit dem Thema umgegangen wird. Das verunsichert die Verbraucher und macht es auch den Herstellern nicht einfach.

Im Gegensatz zu THC fällt CBD nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Daher kann CBD, wie bereits erwähnt, in Deutschland legal erworben und konsumiert werden – allerdings nur unter strengen Vorschriften.

In einer Abschlussarbeit des wissenschaftlichen Dienstes im Bereich Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages heißt es zu der Verkehrsfähigkeit von CBD-haltigen Lebensmitteln, dass diese unter die Bestimmungen der Novel Food Verordnung fallen.

Über diese Verordnung kann man sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informieren.

Im März 2020 erklärte das Ministerium folgendes „Für Hanfextrakte oder daraus hergestellte Produkte, die Cannabinoide (z.B. CBD) enthalten, wurden bis jetzt weder durch die EIHA noch durch andere Wirtschaftsbeteiligte ausreichende Nachweise erbracht, die einen nennenswerten Verzehr in der Europäischen Union vor dem Stichtag der Novel Food-Verordnung (15. Mai 1997) belegen. Daher werden diese Erzeugnisse weiterhin EU-weit als neuartige Lebensmittel betrachtet.“

Die Bezeichnung „neuartige Lebensmittel“ scheint in dieser Aussage besonders wichtig zu sein. Außerdem wird in derselben Meldung noch einmal auf die unterschiedlichen rechtlichen Bedingungen der einzelnen Länder hingewiesen.

Das BVL informiert an anderer Stelle darüber, dass neuartige Lebensmittel – Novel Foods – einer gesundheitlichen Bewertung unterzogen werden müssen, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Diese sei für CBD bis heute nicht erfolgt, sodass „derartige Erzeugnisse“ nicht verkehrsfähig sind (Stand März 2019).

In Deutschland gilt es vor allem auf den niederen THC Gehalt in CBD Produkten zu achten, denn in jedem CBD Extrakt, welcher Grundlage für die einzelnen Produkte ist, steckt auch immer ein wenig THC. Dazu sagt das Bundesinstitut für Risikobewertung folgendes zum THC Gehalt aus:

  • 5 µg/kg für nicht alkoholische und alkoholische Getränke
  • 5000 µg/kg für Speiseöle
  • 150 µg/kg für alle anderen Lebensmittel

* Bildquelle: Next Green Wave / unsplash.com

Von Team apotheken-wissen.de

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Ein Gedanke zu „Cannabis als Medizin – das Wertvolle in der Hanfpflanze“
  1. Interessant, dass Cannabis nur die Ableitung der lateinischen Bezeichnung „kannabis“ für die Pflanzengattung Hanf ist. Mir wurde bei einer Beratung für Alternativmedizin zu CBD wegen meiner Schlafstörungen geraten. Bevor ich allerdings etwas davon probiere, möchte ich noch genauer recherchieren.

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