Cannabis wird bei vielen Jugendlichen und Heranwachsenden als Joint geraucht, um sich in eine Art Rausch zu versetzen. Viele stellen sich nun die Frage, ob Cannabis als Einstiegsdroge bezeichnet werden darf. Sicherlich haben viele, die härtere Drogen (Kokain, Heroin) konsumieren, mit dem Konsum von Cannabis begonnen. Doch Cannabis ist weitaus mehr als eine Droge. In zahlreichen Kulturen werden Haschisch und Marihuana in der Medizin eingesetzt und dienen seit Jahrtausenden als Arzneimittel. Vor allem die CBD Öl Anwendung hat positive Effekte, die nicht von der Hand zu weisen sind. Das CBD Öl wird als chemische Verbindung aus der Cannabispflanze gewonnen.
Cannabis als Arzneimittel
Im Januar 2017 wurde vom Deutschen Bundestag ein Gesetz verabschiedet, welches vielen Schmerzpatienten Hoffnung macht. In bestimmten Fällen können schwer erkrankte Menschen Cannabis auf Rezept erhalten. Vor allem das CBD Öl als Anwendung ist in vielen Anwendungsbereichen einsetzbar. Die positiven Wirkungen von Cannabis Öl sind inzwischen sogar in zahlreichen Studien nachgewiesen worden.
Bei welchen Krankheiten kann Cannabis als Arzneimittel eingesetzt werden?
Sicherlich ist Cannabis kein Allheilmittel oder gar ein Wundermittel. Doch aufgrund klinischer Erfahrung, durch positive Berichte von Patienten, kann Cannabis in vielen Fällen eine hilfreiche Alternative sein. Viele Patienten berichten, dass sich die jeweils individuellen Schmerzen verbessert haben. Zudem verbessert es die Schmerzkontrolle. Nachstehend einige Krankheiten und Anwendungsbereiche, die eine denkbare Indikation einer Therapie mit medizinischem Cannabis sein können:
- Cannabidiol (CBD) wirkt entzündungshemmend und lindert Schmerzen
- CBD Öl entkrampft Magen und Darm
- Cannabis senkt den Blutzuckerspiegel
- Cannabis kann bei Arteriosklerose und Schuppenflechte angewandt werden
- Cannabis wirkt Angst lösend
- das Wachstum von Tumorzellen wird reduziert.
Wie bereits erwähnt ist Cannabis kein Wundermittel und nicht für alle Patienten geeignet. Daher sollte eine Anwendung immer ärztlich begleitet werden.
Die Voraussetzungen einer Verordnung von Cannabis als Arzneimittel
Seit dem Jahr 2017 haben Patienten, die an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden, Anspruch auf Cannabis als Arzneimittel. Vor der ersten Verordnung muss der Patient bei seiner Krankenkasse eine Genehmigung einholen, damit diese die Kosten der Therapie übernimmt. Die Krankenkassen haben über den Antrag innerhalb von drei Wochen zu entscheiden. Verlangt die Krankenkasse jedoch ein Gutachten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) verlängert sich die Frist auf bis zu fünf Wochen. Laut Gesetz darf die jeweilige Krankenkasse eine Genehmigung der Behandlung mit Cannabis nur in Ausnahmefällen ablehnen. Vorab ist es auf jeden Fall angebracht und sinnvoll dies mit dem behandelnden Arzt zu besprechen.
Fazit
Laut einer Statistik im Mai 2017 dürfen über 1.050 Menschen medizinisches Cannabis zu medizinischen Zwecken erwerben. Darunter befinden sich mehr als 55 % Schmerzpatienten. Daher sollte jeder versuchen, wenn es seine Diagnose erlaubt, Cannabis auf Rezept zu erhalten. Mit dem neuen Gesetz haben schwer erkrankte Menschen nun die Möglichkeit ein jahrelanges Leid zu beenden. Jeder sollte die Möglichkeit wahrnehmen und sich eindeutig über das Arzneimittel Cannabis informieren.
* Bildquelle: 7raysmarketing / pixabay.com