Die Pflege eines älteren Menschen ist eine ehrenwerte Aufgabe. Doch es lässt sich nicht leugnen, dass sie sehr mühsam ist und Pflegepersonen daher gelegentlich eine Auszeit brauchen. Für viele Pflegebedürftige ist diese Vorstellung ein unschönes Szenario. Schließlich sind sie auf ihre Pflegeperson angewiesen. Glücklicherweise haben Senioren in solchen Fällen Anspruch auf Verhinderungspflege. Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen, dass sie während der Auszeit ihrer Pflegeperson keine Unterstützung erhalten. Denn prinzipiell können sie sich sogar einen erholsamen Urlaub gönnen.
Pflegehotels bei Verhinderung der Pflegeperson
Sollte die eigene Pflegeperson verhindert sein, können Senioren auf Verhinderungspflege zurückgreifen – und sie haben dabei sogar einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Dabei ist es auch legitim, barrierefreie Reiseangebote zu nutzen. In der Zeit, wo die Pflegeperson verhindert ist, können Senioren einfach in ein Pflegehotel gehen. In einem solchen wird die Pflege von geschultem Fachpersonal übernommen, das sich liebevoll um einen kümmert. Und das in einer angenehmen Atmosphäre. Die ersten vier Wochen für diesen Service werden sogar von der Pflegekasse übernommen.
Kein Wunder also, dass Pflegehotels eine der besten Alternativen sind, wenn Senioren auf Verhinderungspflege angewiesen sind. Zumal es auch kurzfristig möglich ist, über längere Zeit in einem Pflegehotel unterzukommen. Prinzipiell ist es aber auch denkbar, dass Senioren pflegende Angehörige auf diese Option aufmerksam machen. Rechtlich gesehen ist das in Ordnung. Sollten sie also feststellen, dass ihre Pflegeperson überlastet ist, können Senioren ruhig einen Aufenthalt im Pflegehotel vorschlagen. Sie können schließlich davon ausgehen, dass Sie rundum von geschultem Fachpersonal betreut werden. Der Lebensstandard hat darunter also keineswegs zu leiden. Das Ambiente vieler Pflegehotels ist ohnehin sehr angenehm. Senioren können also einfach einen barrierefreien Urlaub genießen.
Was es mit Verhinderungspflege auf sich hat
Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, was es mit der Verhinderungspflege überhaupt auf sich hat. Dabei ist der Begriff eigentlich schnell erklärt. Bei Verhinderungspflege handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie kann von Versicherungsnehmern direkt in Anspruch genommen werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. In jedem Fall ist es sinnvoll, wenn sich Senioren näher mit dem Thema befassen. Es ist immer gut zu wissen, welchen Leistungsumfang die Verhinderungspflege bietet. Auf diese Weise lassen sich nicht nur Pflegelücken, sondern auch finanzielle Aufwendungen minimieren oder gar komplett vermeiden.
Voraussetzungen für Verhinderungspflege
Damit Senioren auf Verhinderungspflege zurückgreifen können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
* Bildquelle: Dominik Lange / unsplash.com
4 Kommentare zu “Wenn die Pflegeperson eine Auszeit braucht – das können Senioren tun”