E-Zigarette
Ausweitung der Werbeverbote für Tabak und E-Zigaretten? *

Nachdem die politische Diskussion um eine Ausweitung des Tabakwerbeverbotes zum Ende des vergangenen Jahres ins Stocken geriet, scheint nun wieder Bewegung in die Auseinandersetzung zu kommen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung und egarage, das unabhängige Informationsportal zur E-Zigarette berichten, lädt die Bundesministerin Julia Klöckner (CDU) zu einer Gesprächsrunde nach Berlin-Mitte ein. In den Räumen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sollen Vertreter der betroffenen Wirtschaftsverbände im Gespräch mit der Ministerin am 02. Oktober 2019 Gelegenheit bekommen, ihre Position zu einer Ausweitung des Tabakwerbeverbotes darzustellen.

Die Chefin des BMEL, zu dessen Aufgaben unter anderem auch der gesundheitliche Verbraucherschutz gehört, hat sich bereits positioniert. Ihrer Auffassung nach solle es zukünftig weder auf Plakatwänden noch auf der Kinoleinwand Werbung für Tabakprodukte geben. Dieses Verbot solle nach Klöckners persönlicher Meinung auch für E-Zigaretten und E-Liquids gelten, die Nikotin enthalten. Die Bundeskanzlerinn Angela Merkel hat angekündigt, dass es bis zum Jahresende 2019 eine Entscheidung geben soll. Die letzte Entscheidung, wie das Tabakwerbeverbot in naher Zukunft aussehen wird, steht jedoch den Parlamentariern im Bundestag zu.

Sollte es unterschiedliche Regelungen für die E-Zigaretten- und Tabakwerbung geben?

Seitdem der politische Widerstand gegen eine verschärfte Regulierung der Werbung für Tabak & Co. überwunden scheint, fokussiert sich die Diskussion zunehmend auf die Frage, ob es für die Tabakzigarette und die elektrische Zigarette unterschiedliche Regelungen geben sollte. Die Situation ist kompliziert, weil zwei konträre Aufgaben zu lösen sind: Einerseits ist es im Interesse der öffentlichen Gesundheit erforderlich, die Raucherquote deutlich zu senken. Wer bereits von der Tabakzigarette abhängig ist, muss darum mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zum Rauchstopp motiviert werden. Waren konventionelle Methoden wie Verhaltenstherapie und nikotinhaltige Produkte aus der Apotheke bisher erfolglos, sollte es möglich sein, über die E-Zigarette als Alternative aufzuklären. Gleichzeitung muss unbedingt vermieden werden, dass Jugendliche durch Werbung zum Dampfen verführt und vom Nikotin abhängig werden.

Eine einfache Lösung für diese widersprüchlichen Ziele gibt es nicht. Eine völlige Freigabe der Werbung für E-Zigaretten, wie es manche mit dem Hinweis auf die Mündigkeit der Bürger fordern, könnte fatale Folgen haben und Minderjährige ernsthaft gefährden. Strikte Werbeverbote wiederum sind aus humanitären Gründen ebenfalls kaum zu vertreten. Allein in Deutschland sterben jährlich 120.000 Männer und Frauen an Erkrankungen, die eng mit dem Rauchen zusammenhängen.

Ministerin Julia Klöckner spricht sich für eine Gleichbehandlung aus. Sie erkennt an, dass das Dampfen für die Gesundheit weniger schädlich ist als das Rauchen. Trotzdem fordert sie, dass E-Zigaretten und Tabak beim Thema Werbung gleich behandelt werden. Diese Position wird von Fachleuten kritisch bewertet. Sie plädieren für eine differenzierte Regelung wie in Großbritannien, die sowohl dem Gesundheitsschutz der Raucher als auch dem Schutz junger Menschen gerecht wird.

Großbritannien reguliert Werbung für Tabak und E-Zigaretten unterschiedlich

Da der Brexit noch nicht vollzogen ist, trat auch in Großbritannien im Mai 2016 die neue Tabakproduktrichtlinie der EU in Kraft. Das bedeutet, dass seit diesem Zeitpunkt im Rundfunk oder auf Webseiten nicht für E-Zigaretten geworben werden darf. Die Plakat- und Kinowerbung ist weiterhin gestattet.

Bereits 2014 war die Werbung für E-Zigaretten dahingehend verschärft worden, dass in der Werbebotschaft keine Aussagen in Bezug auf gesundheitliche oder medizinische Aspekte enthalten sein durften. Diese Verschärfung hat keine Gesetzeskraft. Sie beruht auf einer Entscheidung der ASA (Advertising Standards Authority). Das ist das Aufsichtsgremium der Werbewirtschaft.

Diese freiwillige Beschränkung der Werbefirmen wurde 2018 teilweise wieder zurückgenommen. Zur Zeit sind sogenannte ‚health claims‘ zugelassen. Mit medizinischen Aussagen darf weiterhin nicht geworben werden. Was heißt das konkret? [strong]Wer in Girobritannien E-Zigaretten bewirbt, darf darauf hinweisen, dass E-Zigaretten weniger schädlich als Tabakzigaretten sind. Nicht erlaubt ist es hingegen, die E-Zigarette als Mittel zur Rauchentwöhnung anzupreisen.[/strong] Die Werbung für die E-Zigarette als Mittel zur Entwöhnung ist nur für Produkte zulässig, die das Verfahren der staatlichen Zulassungsbehörde für Arzneimittel erfolgreich absolvierten.

Als Begründung für die teilweise Rücknahme der Werbeeinschränkungen gibt die ASA an, dass sich die Qualität der neueren Produkte wesentlich verbessert habe. Außerdem gäbe es immer mehr wissenschaftliche Untersuchungen, die eindeutig belegen, dass die E-Zigarette weniger schädlich als die Tabakzigarette ist. Die Konsumenten müssten besser als bisher informiert und umfassend aufgeklärt werden.

eZigarettenhandel und Bündnis für Tabakfreien Genuss veröffentlichen Werbekodex

Dass sich Händler von E-Zigaretten und Befürworter des tabakfreien Genusses auch in Deutschland ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden und der Gesellschaft sehr wohl bewusst sind, belegt eine Pressemeldung, die bereits im Mai 2019 veröffentlicht wurde. In dieser gemeinsamen Pressemeldung informieren der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) und das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG), dass sie sich auf einen Werbekodex verständigt haben. Mit dieser freiwilligen Selbstverpflichtung wollen die Verbandsvertreter ein starkes Zeichen für mehr Jugend- und Verbraucherschutz setzen und nicht erst auf eine Regelung durch Politiker warten.

Die Vertreter der deutschen Interessenverbände setzen sich für eine bessere Aufklärung der Verbraucher ein. Die Werbung müsse Raucher darüber informieren, dass die E-Zigarette beim bestimmungsgemäßen Gebrauch weniger schädlich als die Tabakzigarette ist und die E-Zigarette effektiv beim Rauchstopp helfen kann.

Andererseits dürfe die Werbung Jugendliche und Nichtraucher nicht verleiten. Darum müsse jede Werbung für E-Zigaretten deutliche Warnhinweise enthalten, dass sich diese Werbebotschaft ausschließlich an Erwachsene richtet. Aus diesem Grunde muss darauf verzichtet werden, dass Personen, die jünger als 30 Jahre sind oder jünger wirken als Werbeträger dargestellt werden. Um Jugendliche zu schützen, sollte in der näheren Umgebung von Schulen oder Orten, die verstärkt von Kindern und Jugendlichen besucht werden, keine Werbung für E-Zigaretten platziert werden. Ein Bezug zwischen Leistungssport und E-Zigarette darf ebenfalls nicht hergestellt werden.

Unterbunden werden soll ebenfalls jeder Versuch, die Werbung für E-Zigaretten zu nutzen, um das Verbot der Tabakwerbung zu umgehen. Auf jeden Fall muss ein dualer Konsum von Tabak- und E-Zigaretten vermieden werden.

Nicht nur das Rauchen, auch das Dampfen schadet der Gesundheit. Darum soll jedes Produkt eindeutige Hinweise auf die Gefahren enthalten. Damit kein irreführender Eindruck in der Werbung geweckt wird, ist es nicht erlaubt, Vertreter von Gesundheitsberufen in der Werbung darzustellen.

Um die Einhaltung des freiwilligen Werbekodex durchzusetzen, planen die Händler und Hersteller die Einrichtung eines Gremiums. Dieses Gremium soll die Einhaltung der Selbstverpflichtung kontrollieren, die Marktentwicklung beobachten und die Leitlinien gegebenenfalls an die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse anpassen.

* Bildquelle: lindsayfox / pixabay.com

Von Team apotheken-wissen.de

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