Anwendungsbeispiel im Rahmen einer ambulanten Badekur im Präventionszentrum Bad Bocklet - apotheken-wissen.de
Beispielanwendung im Rahmen einer ambulanten Badekur *

Drei Begriffe, die das gleiche meinen: ambulante Badekur, offene Badekur oder Vorsorgekur. Diese Therapieform nimmt mehr und mehr zu – sowohl durch ihre spezifische Position innerhalb der verschiedenen Formen von Kuren als auch durch eine stetig steigende Zahl von positiven Begutachtungen und Bewilligungen durch die Krankenkasse, denen die Kostenübernahme für eine solche Kur bei entsprechender Indikation obliegt oder die einen entsprechenden Zuschuss gewährt. Zusammenfassend kann man sagen, dass sich Sinn, Zweck, Ziele und vor allem die Erfolge und Ergebnisse einer solchen ambulanten Badekur so positiv entwickeln und darstellen, dass sie trotz der von ihnen natürlich verursachten Kosten ein immer festerer Bestandteil des Gesundheitssystems werden.

Der besondere Hintergrund der ambulanten Badekur

apotheken-wissen.de berichtet deshalb an dieser Stelle über die ambulante Badekur, um einem Gedanken Raum und Gehör zu geben, der in Deutschland immer noch zu selten verfolgt wird: „Vorsorgekur“ ist dabei der treffendste Begriff. Denn eine ambulante Badekur soll die Gesundheit stabilisieren und fördern und dient somit im besonderen Maße und in erster Linie der Vorbeugung von ggf. bereits in Aussicht stehenden Erkrankungen. Statt erst nach dem Ausbruch einer Krankheit mit verschiedenen Therapieformen und Therapiebestandteilen aktiv zu werden und dann mit weit umfangreicheren, langwierigeren Maßnahmen und höheren Kostenumfängen zu therapieren oder eine Kur als Teil der gesamten Therapie zu integrieren, setzt die ambulante Badekur bereits vorher zur Gesundheitsstabilisierung, Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention ein.

Was ist eine ambulante Badekur?

Die sogenannten Medizinischen Vorsorgeleistungen regelt der §23 im SGB V, also das Sozialgesetzbuch in seinem fünften Buch. Dort heißt es: „Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen, oder um einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, oder um Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder um eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.“

Bereits hier ist der ausschließlich und besondere Charakter der Vorbeugung durch eine ambulante Badekur deutlich herauszulesen. Solch ambulante Vorsorgeleistungen werden in einem anerkannten Kurort durchgeführt und bei entsprechender Indikation von den Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommen. Da sie in anerkannten Kurorten durchgeführt werden, werden sie umgangssprachlich als „Badekuren“ bezeichnet – auch wenn viele andere Therapieformen als klassische Bäder-, Thermal- oder Heilwasserkuren zur Anwendung kommen. Ambulante Badekuren dauern in der Regel zwei bis drei Wochen, sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn eine ambulante Behandlung bei Ihnen „zu Hause“ / vor Ort nicht ausreicht oder aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist. Ambulant erbrachte Vorsorgeleistungen hingegen sind wiederum gegenüber den stationären Leistungen vorrangig, soweit die ambulanten Leistungen in dem Falle als ausreichend gelten.

Inhalte und Therapieformen einer ambulanten Badekur: Ambulante Vorsorgeleistungen umfassen die ärztliche Beratung und die erforderliche Behandlung inklusive wenn erforderlich der Medikamente. Trainingseinheiten und generelle Informationen über die Gesundheit und Wege zum richtigem Gesundheitsverhalten oder bspw. Maßnahmen der physikalischen Therapie einschließlich Massagen, Fangopackungen, Krankengymnastik, Bewegungs- und Entspannungsübungen. Besonders bei einer ambulanten Badekur ergänzen sich hierzu die speziellen ortsgebundenen Kurmittel, wie zum Beispiel spezielle Klimata in Luftkurorten, Heilstollen oder Bäder mit einer Thermal- oder Heilquelle. Weitere Beispiele: Behandlung von akuten sowie chronischen Erkrankungen, insbesondere Schmerzbilder am Bewegungsapparat (Orthopädie), von internistischen und neurologischen Krankheitsbildern, aber auch fachübergreifenden Beschwerdebildern, wie zum Beispiel das der Fibromyalgie oder des Restless-Legs-Syndroms.

Ein weiterer Begriff neben der ambulanten Badekur, der offenen Badekur oder Vorsorgekur ist die sogenannte Kompaktkur: sie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Dabei wird nicht nur die im Vordergrund stehenden Symptome therapiert, sondern auch deren Ursachen wie Übergewicht oder falsche Bewegungsabläufe. Ebenso gehört dazu eine begleitende psychologische Betreuung, um die Erkrankung zu akzeptieren und sich damit auseinanderzusetzen.

Unterschiede ambulante Badekur und stationäre Kur

Bei einer ambulanten Kur wohnt der Kurende beispielsweise in einem Hotel im Kurort, organisiert den Kuraufenthalt und Verpflegung selbst und sucht nur für die Behandlungen die jeweiligen Einrichtungen auf. Bei der stationären Kur ist der Kurende direkt in einer Pflegeeinrichtung untergebracht und wird auch neben den Behandlungen betreut. Eine stationäre Kur hingegen ist für Menschen gedacht, die sich aktuell nicht selber versorgen können oder auf medizinische Betreuung angewiesen sind, beispielsweise aus Altersgründen oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung. Ambulante Badekuren werden oftmals auch angeboten in direkter Kombination aus Kureinrichtung und Hotel zur Unterbringung angeboten.

Der Weg zur ambulanten Badekur, Kostenübernahme und Zuschüsse

Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Orthopäde usw.) wird die medizinische Notwendigkeit einer Kur feststellen und Ihnen beim Kurantrag an die Krankenkasse behilflich sein. Die gesetzlichen Krankenkassen sowie die privaten Versicherungsträger / Beihilfestellen übernehmen mittels Kostenübernahmebescheinigung die vollen Kosten der Arztkosten, der ärztlichen Behandlungen und 90 Prozent der Kurmittelkosten, d.h. die Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet. Zu den übrigen Kosten wie die Unterkunft und Verpflegung kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis zu Euro 13,- pro Tag gewähren. Bei einem zweiwöchigen Aufenthalt ist bei einigen Krankenkassen ein pauschaler Zuschuss von 100,- Euro möglich. Eine ambulante Badekur kann man nach heutigem Stand alle 3 Jahre bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

* Bildquelle: Rehazentrum / Präventionszentrum Bad Bocklet

Von Team apotheken-wissen.de

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