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Verschreibungspflichtige Medikamente: welche Vorteile bietet eine PKV? *

Medikamente sind für Versicherte – egal ob PKV (Private Krankenversicherung) oder GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) – eine immer wieder wichtige Sache. Denn einige werden von den Krankenkassen bezuschusst, andere nicht und wieder andere immerhin teilweise. Je nachdem, ob man privat oder gesetzlich versichert ist, kann man mit unterschiedlich starker Unterstützung rechnen. In der privaten Krankenversicherung hängt vieles aber vor allem vom gewählten Tarif und den Leistungen ab.

Welche Medikamente sind in der PKV enthalten?

Schaut man in die Allgemeinen Vertragsbedingungen der meisten Privaten Krankenversicherungen (z.B. der Hanse Merkur PKV), findet man folgenden Passus:

(3) Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von den in Abs. 2 genannten Behandlern (Anm. Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker) verordnet, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke bezogen werden.

Hieraus lassen sich zwei wichtige Kriterien ableiten. Die Erstattungsfähigkeit hängt also davon ab, dass der Behandler (Arzt) dem Patienten (Versicherten) ein Medikament verordnet und dieser das Medikament dann in Apotheken kauft. Internet-Apotheken – solange zugelassen – gelten übrigens auch als richtige Apotheken. Die Versicherung will nachvollziehen können, dass das gekaufte Medikament mit der Behandlung/Diagnose in Verbindung steht und notwendig ist. Privat Versicherte haben dennoch einen wichtigen Vorteil.

Welchen Vorteil hat man in der PKV?

Ist man erkältet und geht mit normalen Beschwerden eines grippalen Effekts zum Arzt, bekommen gesetzlich Versicherte nur den Rat, bestimmte Mittel zu erwerben – ein Rezept gibt es jedoch nicht. Generell werden nur „verschreibungspflichtige Medikamente“ erstattet. Privat Versicherte wiederum erhalten diese Mittel verschrieben und können dies Rechnung einreichen – egal ob verschreibungspflichtig oder nicht (je nach Tarif unterscheidet sich dies). Das ist einer von vielen Vorteilen in der Privaten Krankenversicherung.

Darüber hinaus trifft dies auch meist auf Generika zu. GKV-Patienten bekommen meist von der Kasse vorgegebene Medikamente verschrieben. Ein Patient, der in der Privaten Krankenversicherung ist, hat einen deutlich größeren Katalog zur Auswahl, der dem Arzt zur Verfügung steht. Zudem gibt es auch Medikamente, die dem GKV-Patienten nicht erstattet werden, im Leistungskatalog der PKV jedoch enthalten sind. Am Ende sei auch noch erwähnt, dass die PKV bei Medikamenten in der Regel keine teilweise, sondern nur eine vollständige Erstattung kennt. Die GKV dagegen erstattet viele Medikamente immer nur anteilig.

Wie reiche ich die Rechnungen zur Erstattung ein?

Der PKV-Versicherte muss in der Regel in Vorleistung gehen und reicht die Rechnung nach Erhalt (oder nach Wahl am Jahresende mit allen anderen) bei der Krankenkasse ein und erhält den Betrag in der Regel innerhalb von bis zu 4 Wochen auf das eigene Konto erstattet – zumindest solange der Selbstbehalt bereits aufgebraucht wurde. Bei sehr teuren Rechnungen können diese auch direkt an die PKV geschickt werden, damit diese den Betrag übernimmt.

* Bildquelle: Tim Reckmann  / pixelio.de

Von Team apotheken-wissen.de

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Ein Gedanke zu „Private Krankenversicherung: Erstattung von Apotheken-Medikamenten“
  1. Interessant, dass man mit einer privaten Krankenversicherung auch für Medikamente ein Rezept bekommt, das gesetzlich Versicherte nur auf Empfehlung bekommen. Ich wusste nicht, dass man mit einer Privatversicherung für alle Rezepte die Rechnung einreichen kann. Gut zu wissen, dass der Betrag dann innerhalb von 4 Wochen auf das Konto erstattet wird.

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