Auch bereits kleine Zahnkorrekturen bei Kindern können hohe finanzielle Eigenanteile mit sich bringen *
Für viele gehört der Gang zum Zahnarzt zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen, die man man wahrnehmen sollte. Wie auch zu den regulären Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt: man sollte mit Kindern auch regelmäßig zum Kinderzahnarzt gehen.
An möglicherweise entstehende Kosten denkt kaum jemand – wobei sich die Kosten, die bei einem normalen Kinderzahnarztbesuch entstehen, auch in Grenzen halten. Doch irgendwann kommt für ca. 50% der Kinder der Tag, an dem sie zur weiteren Abklärung einer mehr oder wenig starken Zahnfehlstellung, zum Kieferorthopäden überwiesen werden. Erst dann realisieren die meisten Eltern, wie teuer das strahlende Lächeln ihrer lieben Kleinen werden kann.
Auch leichte Zahnfehlstellungen sind nicht billig
Denn egal ob es sich bei der diagnostizierten Zahnfehlstellung um eine leichte oder starke handelt – teuer wird es in den meisten Fällen. Das hat einen ganz einfachen Grund.
Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich nur an der Behandlung einer stärkeren Zahnfehlstellungen nach dem KIG-Schema (kieferorthopädische Indikationsgruppen) vom Grad KIG 3-5, und auch hier nur an einer einfachen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Korrektur der Zahnfehlstellung. D.h. es wird nicht für kieferorthopädische Behandlungsmethoden geleistet, die schonender, schneller, oder ästhetischer sind. Darüber hinaus leistet die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht für die Korrektur einer leichteren Zahnfehlstellung (KIG 1 und KIG 2), was aber durchaus schon medizinisch sinnvoll sein kann!
Kostenrisiko einer leichten Fehlstellung (Diagnose KIG 1 und KIG 2)
Diagnostiziert der Zahnarzt eine leichtere Zahnfehlstellung (KIG 1 und KIG2) und soll das Kind trotzdem schon behandelt werden, muss also die gesamte Behandlung aus eigener Tasche finanziert werden. Die Zahnspange kann hier schnell Kosten in Höhe von 2.000€ bis 7.000€ verursachen.
Kostenrisiko einer stärkeren Fehlstellung (Diagnose KIG 3, KIG 4 und KIG 5)
Die gute Nachricht an einer stärkeren Zahnfehlstellung ist die, dass die gesetzliche Kasse hier die Kosten für eine einfache Standardbehandlung übernimmt.
Da sich diese Mehrkosten schnell auf 1.000€ bis 3.000€ belaufen können ist auch bei einer solchen Behandlung das Kostenrisiko für die Eltern nicht zu unterschätzen.
Dem Kostenschock zuvorkommen – Zahnzusatzversicherung für Kinder
Da die Versorgungslücke beim Zahnarzt seit Jahren sowohl bei Kindern, als auch bei Erwachsenen bekannt ist, gibt es seit längerem spezielle Zahnzusatzversicherungen für Kinder. Diese enthalten insbesondere hohe Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie.
Allerdings ist die Flut an Tarifen mittlerweile enorm und es gilt, genau im Kleingedruckten zu lesen, oder einen Fachmann zu Rate zu ziehen, bevor eine Versicherung abgeschlossen wird.
Der richtige Schutz – darauf müssen Sie beim Vergleich achten
KIG Stufen – Manche Versicherer differenzieren Ihre Leistungen nach der KIG Einstufung. Z.B. leisten manche nur, wenn die GKV nichts zahlt, also bei einer KIG 1-2 Diagnose. Andere leisten hingegen nur dann, wenn die GKV zahlt, also bei einer Einstufung in KIG 3-5. Gute Kinder Zahnzusatzversicherungen leisten hingegen in beiden Fällen.
Leistungsbegrenzungen – Bei den meisten Kindertarifen ist die Leistungshöhe für Kieferorthopädie betraglich begrenzt. Beispielsweise übernehmen viele Gesellschaften gerade für kieferorthopädische Mehrleistungen bei KIG 3-5 nur 1.000€ oder etwas mehr. Andere begrenzen die Leistungen teilweise auch bei KIG 1-2, beispielsweise auf 2.000, 3.000 oder 4.000€. Die Begrenzungen der Leistungshöhe sind je nach Versicherer immer unterschiedlich und sollten vor einem Versicherungsabschluss abgeklärt werden. Es nützt wenig, wenn die Zahnzusatzversicherung zwar 100% für Kieferorthopädie leistet, jedoch generell z.B. auf nur 1.500€ Kostenübernahme bei KIG 1-2 begrenzt – denn das wäre deutlich zu wenig, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.
Prozentuelle Erstattung – Auch hier gibt es Unterschiede – günstige Tarife leisten häufig nur 50 oder 70% für Zahnspangen. Die richtig hochwertigen Tarife leisten in aller Regel zwischen 80 und 90%, wenige sogar 100%. Manche Unternehmen leisten auch unterschiedlich viel bei KIG 1-2 bzw. KIG 3-5.
Anfängliche Leistungseinschränkungen – Manche Versicherer haben in Ihren Versicherungsbedingungen Leistungsbegrenzungen für die ersten Versicherungsjahre vereinbart. Achten Sie beim Vergleich der Zahnzusatzversicherungen für Kinder darauf, dass diese Begrenzungen in den ersten Jahren nicht zu gering ausfallen (außer Sie schließen die Versicherung schon im Alter von 2, 3 oder 4 Jahren ab, da spielt das natürlich noch keine besonders große Rolle).
Eine Zahnzusatzversicherung fürs Baby?
Bestimmt ist für ein Baby noch keine Zahnzusatzversicherung notwendig. Allerdings ist zu langes Zögern mit Vorsicht zu genießen. Denn auch bei Kindern gilt, wenn der Versicherungsfall schon eingetreten ist, leistet hierfür kein Versicherer mehr.
Und hier ist genau der Punkt, um den in der Praxis häufig gestritten wird. Wann ist denn ein Versicherungsfall eingetreten? Wenn die Behandlung begonnen wurde? Wenn eine Zahnfehlstellung diagnostiziert wurde, oder eine KIG Einstufung stattgefunden hat?
Leider ist es in der Tat so, dass in all diesen Fällen der Versicherungsfall schon eingetreten ist, auch wenn der Zahnarzt lediglich eine leichte Zahnfehlstellung diagnostiziert hat und zur weiteren Abklärung an einen Kieferorthopäden überwiesen hat.
Daher sollten Sie mit dem Abschluss nicht zu lange zögern.
Erster Zahnarztbesuch – nicht ohne meine Zahnzusatzversicherung
Es empfiehlt sich also, sobald mit dem Kind regelmäßig zum Zahnarzt gegangen wird, auch eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Denn ein frühzeitiger Abschluss bringt 2 Vorteile mit sich:
Zum einen laufen Sie dann nicht Gefahr, dass eine diagnostizierte Zahnfehlstellung den Abschluss verhindert, zum andern können auch die anderen Vorteile, die eine Zahnzusatzversicherung mit sich bringt, schon ab sofort in Anspruch genommen werden. Denn die meisten hochwertigen Zahnzusatzversicherungen beinhalten nicht nur KFO Leistungen, sondern auch bspw. Leistungen für die die Versiegelung der kleinen Backenzähne oder andere Prophylaxe-Maßnahmen, die für Kinder sinnvoll sind.
Warten Sie also nicht zu lange, bevor Sie eine Zahnversicherung für Ihr Kind abschließen.
* Bildquelle: jarmoluk / pixabay.com
2 Kommentare zu “Kleine Zähne, große Kosten – Zahnzusatzversicherung sinnvoll?”