Krankenschwester und Patientin im Pflegeheim
Wie sorge ich für mögliche Kosten bei Pflegebedürftigkeit sinnvoll vor? *

Seit 2013 gibt es nun das Gegenstück zur Riester-Rente im Bereich der Pflegevorsorge, den sogenannten Pflege-Bahr. Benannt nach dem ehemaligen FDP Gesundheitsminister Daniel Bahr, der heute (Stand August 2016) für die Allianz tätig ist, wollte der Staat mit der geförderten Pflegeversicherung Anreize in der Bevölkerung setzen, frühzeitig selbst für das Thema Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.

Lohnt sich das? Der Staat fördert die Pflegeversicherung mit 5 Euro im Monat, jährlich also bis zu 60 Euro. Das hört sich zunächst gut an – doch wer tiefer in das Thema einsteigt, der stellt schnell fest, dass die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung nicht nur Vorteile hat – die Förderung ist nämlich an strenge Bedingungen geknüpft. Förderungsfähig sind nicht grundsätzlich alle Pflegezusatzversicherungen, sondern nur ganz bestimmte Tarife:

Pflegerentenversicherungen aus dem Bereich der Lebensversicherung sind grundsätzlich nicht förderfähig, genauso wie sogenannte Pflegekostentarife, deren Leistungshöhe sich an real entstandenen Pflegekosten orientiert. Den staatlichen Zuschuss gibt es nur für die Pflegetagegeldversicherung – und hier auch nur für Tarife, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Leistungen in allen Pflegestufen (PS  – III)
  • mindestens 600 Euro Leistung in Pflegestufe III
  • Leistungen in Pflegestufe II mindestens 30%, in Pflegestufe I mindestens 20%, in Pflegestufe 0 mindestens 10%
  • Mindesteigenbeitrag 10 Euro (zzgl. 5 Euro Förderung)
  • Keine Gesundheitsprüfung (Versicherung auch für schwer kranke Menschen ohne Risikozuschläge)
  • Maximale Wartezeit 5 Jahre
  • Anerkenntnis der gesetzlich vorgesehenen Pflegestufen
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
  • Kontrahierungszwang für Personen ab dem 18. Lebensjahr (außer Personen, die bereits pflegebedürftig im Sinne der Tarifbedingungen sind)

Der Staat wollte mit dem Pflege-Bahr eine Möglichkeit für die breite Bevölkerung schaffen, selbst etwas für den Fall Pflegebedürftigkeit zu tun – daher auch die Voraussetzung, dass Versicherungen beim Pflege-Bahr keine Risikoprüfung durchführen dürfen – die Möglichkeit, schwer kranke Menschen abzulehnen oder nur gegen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss zu versichern, entfällt damit für die privaten Versicherer. Das ist natürlich eine gute Nachricht für all diejenigen, die gerne selbst vorsorgen würden, das aber aufgrund gesundheitlicher Probleme in der Vergangenheit nicht konnten, weil sie bei einer regulären Risikoprüfung keine Chance auf eine private Pflegezusatzversicherung hatten. Für alle, die gesund sind, stellt sich allerdings die Frage, ob sich eine geförderte Pflege-Bahr-Versicherung lohnt? Trotz der Möglichkeit, 5 Jahre Wartezeit einzubauen, müssen private Versicherer natürlich mit erheblichen Mehrbelastungen durch schwer kranke Versicherte rechnen – das fließt natürlich in die Kalkulation mit ein und macht die Tarife teurer als normale Pflegetagegeldversicherungen.

Sinnvoll ist eine Pflege-Bahr-Versicherung dafür natürlich für jeden, der zu krank ist, einen regulären Tarif mit Risikoprüfung zu bekommen. Wer gesund ist, der sollte sich unabhängig informieren und auch die ungeförderte Pflegetagegeldversicherung im Vergleich prüfen, bevor er blindlings ein staatlich gefördertes Produkt abschließt. Speziell für junge Menschen kann der Pflege-Bahr allerdings eine gute Alternative darstellen – die Leistungen sind hier bei allen Anbietern höher als der Mindestsatz von nur 600 Euro in Pflegestufe III und in den jungen Altersklassen dürfte das Risiko „schwer kranker“ Versicherter überschaubar sein und weniger negative Auswirkungen auf das Versicherungskollektiv haben.

* Bildquelle: Robert Kneschke / fotolia.com

Von Team apotheken-wissen.de

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