Maske gegen Coronavirus
Wie können Unternehmer ihre Mitarbeiter vor dem Corona-/COVID-19 Virus schützen? *

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hält das öffentliche Leben in Deutschland weiter in Atem. Unternehmer müssen aufgrund der hohen Infektiosität mit einer potenziellen Verbreitung unter den eigenen Angestellten rechnen.

Was lässt sich tun, um die Mitarbeiter zu schützen? In diesem Gesundheitsratgeber finden sich dazu praktische Tipps für und nicht nur für Unternehmer.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Was Unternehmen in Zeiten von Corona konkret tun müssen, um ihre Mitarbeiter zu schützen, ist rechtlich nicht geregelt und hängt von den individuellen Bedingungen im Betrieb ab. Daher gelten die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes gemäß § 618 BGB. Demnach haben Arbeitgeber gegenüber ihren Angestellten eine Fürsorgepflicht. Sie müssen alles dafür tun, damit ihre Mitarbeiter gefahrlos arbeiten können. Das beinhaltet auch den Schutz vor Ansteckung. Folgende vorbeugende Schutzmaßnahmen im Sinne des Infektionsschutzes nach § 4 in Verbindung mit § 15 ArbSchG haben sich bewährt:

  • häufiges Händewaschen
  • Verzicht auf Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmung, Küsschen)
  • richtige Hust- und Niesetikette

Damit Angestellte im Arbeitsalltag regelmäßig daran erinnert werden, ist eine Hygienemaßnahmen Beschilderung an mehreren Stellen im Betrieb empfehlenswert. Die Beschilderung sollte gut sichtbar in den Arbeits-, Pausen- und Sanitärräumen angebracht werden. Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Betrieb erwünscht oder dürfen bestimmte Räumlichkeiten nur mit einer Maske betreten werden, sollten Hinweisschilder darauf hinweisen.

Weitere Schutzmaßnahmen

Um im Falle einer Erkrankung die Infektionsgefahr zu reduzieren und zu verhindern, dass viele Beschäftigte auf einen Schlag ausfallen, können folgende Schutzmaßnahmen helfen:

  • Abstand zwischen Angestellten vergrößern. Die Arbeitsplätze sollten mindestens einen Meter voneinander entfernt sein. Versetzte Pausenzeiten einführen, damit sich weniger Personen gleichzeitig in den Pausenräumen aufhalten. Falls eine Kantine vorhanden ist, auf ein Buffet verzichten und auf Bedienung umstellen. Ist dies nicht praktikabel, dann sollte die Kantine zeitweise komplett geschlossen werden.  Auch beim Kundenkontakt möglichst großen Abstand wahren und die Mitarbeiter durch eine Plexiglasscheibe oder persönliche Schutzausrüstung schützen.
  • Sehr häufig Lüften (etwa alle 20 Minuten) oder eine technische Lüftung einsetzen, die frische Außenluft in die Betriebsräume pumpt. Eine reine Umwälzung der Raumluft ist nicht ausreichend, um die Anzahl von Krankheitserregern in der Luft zu senken.
  • Oberflächen häufig desinfizieren. Computerkeyboards, Fahrstuhlknöpfe, Türklinken oder Treppenhandläufe können kontaminiert sein.
  • Mehr Homeoffice zulassen. Der technische Fortschritt erlaubt es, viele Tätigkeiten von daheim zu erledigen.
  • Mitarbeiter mit Vorerkrankungen und Angehörigen mit Vorerkrankungen besonders schützen, indem sie in Bereichen eingesetzt werden, in denen die Infektionsgefahr geringer ist (abseits von Publikumsverkehr, in Räumen mit wenig anderen Menschen (Lager, Archiv etc.)).
  • Generelles betriebliches Gesundheitsmanagement stärken. Einige Beispiele dazu: Mitarbeitern frisches Obst und Getränke kostenlos zur Verfügung stellen, Präventions-, Stressmanagement- und Sportkurse anbieten, Gesundheitszirkel etablieren.
  • Berührungsloses Fieberscreening bei Betreten des Betriebes einführen.

Wichtig: Möglichst keine Alleingänge wagen, sondern die Angestellten mit einbeziehen. Der Betriebsrat hat zwingendes Mitbestimmungsrecht, da es sich bei diesen Schutzmaßnahmen um Ordnungsverhalten handelt. Schutzmaßnahmen gegen Betriebsstörungen können hingegen angeordnet werden (Weisungsrecht gemäß §106 GewO). Aber auch dabei gilt, dass das Coronavirus das Arbeitsrecht nicht außer Kraft setzt.

Fazit

Diese praxisnahen und effektiven Maßnahmen helfen Unternehmern, ihre Mitarbeiter vor Covid-19 zu schützen und die Produktivität des Betriebes trotz Pandemie auf hohem Niveau zu halten.

* Bildquelle: enriquelopezgarre / pixabay.com

Von Team apotheken-wissen.de

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