Bestattungen – Vorsorge treffen für die Angehörigen


Beerdigung und Sterbegeld - apotheken-wissen.de

Nicht die Trauer, aber manche Sorgen kann eine Sterbegeldversicherung den Hinterbliebenen nehmen *

Die Bestattungskosten sind eigentlich das Letzte an das man denkt, wenn ein naher Angehöriger verstorben ist. Aber ausgerechnet in der Zeit der tiefsten Trauer müssen sich die Hinterbliebenen um die Bestattung kümmern und sich mit den Kosten einer Beerdigung auseinander setzen. Bestattungen können – völlig unabhängig von der Art der Beerdigung – sehr teuer ausfallen. Oftmals sind ohne weiteres bis zu 6.000 Euro oder mehr fällig, die beglichen werden müssen.

Bis zum Jahr 2004 kamen in Deutschland noch die Krankenkassen mit dem Sterbegeld dafür auf. Mittlerweile werden Sterbegeldversicherungen angeboten, die Bestattungskosten des Versicherungsnehmers abdecken. Die Beitragshöhe und die Konditionen der Anbieter, kann man den Informationen bspw. auf sterbegeld.net entnehmen.

Nachdem vonseiten der Krankenkassen kein Sterbegeld mehr gezahlt wird und wenn dann das Erbe eines Verstorbenen nicht ausreicht, müssen die Hinterbliebenen für die Kosten einer Bestattung aufkommen. Die Höhe summiert sich aus verschiedenen Leistungen und ist abhängig von der Art der Beerdigung, vom Ort und der Gestaltung, wobei einen großen Teil der Kosten auch die Friedhofsgebühren ausmachen. Hier wird zwischen Grab- und Beerdigungskosten unterschieden. Wird der Verstorbene in einem Grab mit Grabstein beerdigt, fallen die Kosten hierfür höher aus als für ein anonymes Urnengrab, das auf den meisten Friedhöfen auch ohne Grabstein auskommt. Weniger einer Seebestattung fallen ebenfalls weniger Kosten an. Hinterbliebene müssen mit folgenden Kosten (zusätzlich zu den Friedhofsgebühren) rechnen:

  • für Bestatter, für Überführung, Aufbewahrung und hygienische Versorgung
  • für Sarg oder Urne
  • für Einäscherung bei Feuerbestattung
  • für Grabstein
  • für Blumenschmuck für Grab oder Urne
  • eventuell anfallende Grabpflegekosten

Die Sterbegeldversicherung zahlt beim Tod an den oder die Begünstigten bzw. Hinterbliebenen ein sogenanntes Sterbegeld aus, das für die Kosten einer Bestattung sowie die Trauerfeierlichkeiten und optionsweise auch für die Pflege des Grabes aufkommt. Diese spezielle Versicherungsvariante ist eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung. Allerdings wird im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung hierbei keine Summe für den Lebensabend angespart, sondern vielmehr wird beim Tod des Versicherungsnehmers die Summe an den oder die Begünstigten ausbezahlt. Die Höhe der abgeschlossenen Summe hat – wie bei anderen Versicherungen auch – direkten Einfluss auf die zu zahlenden Beiträge.

Deshalb sollte jeder vor dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung genau wissen, wie hoch sein Sterbegeld sein soll, um die monatlichen Beiträge möglichst gering zu halten. Übliche Versicherungssummen sind 3.000 bis 8.000 Euro, wobei auch deutlich höhere Versicherungssummen möglich sind. Wenn es keine speziellen und ausgefallenen Wünsche für die eigene Beerdigung gibt, dann liegt man mit einer niedrigen Sterbegeldsumme genau richtig. Die Vertragsdauer bzw. die Dauer der Beitragszahlung kann bis zum 65. oder auch. 85. Lebensjahr erfolgen – auf Wunsch auch lebenslang. Das Eintrittsalter einer Sterbegeldversicherung liegt bei mindestens 35 Jahren und ist begrenzt auf maximal 80 Jahre.

* Bildquelle: carolynabooth / pixabay.com

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14 Kommentare zu “Bestattungen – Vorsorge treffen für die Angehörigen

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