Individuelle Gesundheitsleistungen - IGeL-Leistungen - Mutter und Kind beim Arzt - apotheken-wissen.de
Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL-Leistungen *

Das Forsa-Institut hat im Rahmen des Ende Februar 2013 in Kraft getretenen neuen Patientenrechts eine repräsentative Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit durchgeführt. Dafür wurden bundesweit 1.001 Männer und Frauen ab 18 Jahre befragt. Eines der abgefragten Themen: die individuellen Gesundheitsleistungen, auch kurz IGeL-Leistungen genannt. Es zeigt sich, dass die Beratung durch den Arzt in Sachen der individuellen Gesundheitsleistungen verbesserungswürdig ist.

Stand der individuellen Gesundheitsleistungen (IGel)

Die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen der Vorsorge- und Service-Medizin, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt werden, da sie nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. Demzufolge trägt der Patient sie selber – und das seien derzeit ca. 1,3 Milliarden Euro pro Jahr!

Laut repräsentativer Forsa-Umfrage im Februar 2013 im Auftrag der DAK-Gesundheit und dem Blick auf das Ende Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz: für 77% der Befragten ist und bleibt eine gute und umfassende Beratung mit dem Arzt über Diagnose, Therapie und mögliche Risiken am wichtigsten. Es folgt mit 65% der Befragten der Wunsch nach genauer Aufklärung über die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die selbst gezahlt werden müssen.


Jedoch: es informieren nur rund die Hälfte der Ärzte umfassend über individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Von einer IGeL-Leistung spricht man, wenn der Arzt eine Zusatzbehandlung empfiehlt und/oder anbietet, deren Kosten der Patient selber tragen muss. 26% der Patienten wurden im Jahr 2012 solche Gesundheitsleistungen angeboten, wobei deutlich mehr Frauen als Männer die Adressaten dieser Angebote waren. Viel wichtiger aber: nur die Hälfte der Patienten sich dabei gut und umfassend beraten fühlte – zum Beispiel über die Vor- und Nachteile der selbst zu zahlenden Zusatzbehandlungen. 31 Prozent derer, denen eine „IGeL-Leistung“ angeboten wurde, lehnten diese ab. Grund: Die Patienten konnten in den meisten Fällen den medizinischen Nutzen nicht erkennen.
„Die Ergebnisse zeigen, dass Patienten und Ärzte noch nicht überall auf Augenhöhe sind“, sagt Medizin-Experte Dieter Carius von der DAK-Gesundheit. „Problematisch wird es, wenn die Patienten plötzlich Zusatzleistungen aus eigener Tasche zahlen sollen, aber vorher nicht richtig aufgeklärt werden.“ Die aktuelle Studie zeige bundesweit die hohen Erwartungen der Menschen an ihre behandelnden Ärzte.

Beispiele für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Die am häufigsten durchgeführten IGeL-Leistungen sind:

  • Ultraschalluntersuchungen mit ca. 20%
  • Vorsorgeuntersuchungen gegen den Grünen Star mit ca. 15%
  • Zusätzliche Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel mit gut 10%
  • Blutuntersuchungen und ähnliche Laborleistungen mit ca. 10%
  • Bei Frauen ergänzende Untersuchungen im Rahmen der Krebsfrüherkennung mit ca. 10%
  • Bei Männern ergänzende Untersuchungen (Ermittlung PSA-Wert) bei der Früherkennung von Prostatakrebs mit gut 5%
  • Ergänzungen bei der Hautkrebsvorsorge mit knapp 5%

Weitere Beispiele sind Akupunktur gegen Migräne, professionelle Zahnreinigungen, Sport- und Tauch-Tauglichkeitsprüfungen oder Impfungen für Fernreisen.

Der mündige Patient

Der Patient wird immer mündiger und das ist auch gut so. Nicht um es dem Arzt schwerer zu machen, sondern um eine ingesamt bessere Diagnose und Therapie zu erzielen. Mit Blick auf die indivuellen Gesundheitsleistungen können folgende Ratschläge dem Patienten helfen, sich – wie es Dieter Carius oben erwähnte – mit dem Arzt auf Augenhöge zu befinden.

  • Lassen Sie sich nicht nur über einen allgemeinen Nutzen informieren, sondern bitten Sie um die konkreten Informationen zum Thema Nutzen
  • Auch mögliche Risiken der angebotenen Leistung sollten abgefragt und ausführlich erklärt werden.
  • Ebenso ist die Frage erlaubt, warum die angebotene Behandlung nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden kann. Dies kann oftmals einen Aufschluss darüber geben, welche Sinnhaftigkeit in dieser Zusatzleistung und ihrem Preis die gesetzliche Krankenkasse sieht.
  • Keine Entscheidung muss sofort gefällt werden. Wenn Sie spontan zweifeln oder unsicher sind: es ist immer Zeit da, eine zweite Meinung einzuholen.einem anderen Arzt oder bei der Krankenkasse.
  • Sie sollten einen Kostenvoranschlag anfragen, der dann in eine Honoarvereinbarung mündet.
  • Abrechnungen, die Sie erhalten und für die keine von Ihnen unterschriebene Honorarvereinbarung vorliegt, sind ungültig.

Linktipp: Igel-Monitor der Medizinischen Dienstes der Krankenkassen

Wo und wie informieren sich Patienten allgemein?

Ebenfalls aus der oben genannten Forsa-Umfrage ging hervor, wo sich Patienten über Krankheiten und das Gesundwerden, das Gesundbleiben erkundigen:

  • beim Arzt (87 Prozent)
  • in persönlichen Gesprächen (64 Prozent)
  • auf Expertenseiten im Internet (58 Prozent)
  • in Blogs und Foren im Internet (38 Prozent)
  • in Zeitungen oder Zeitschriften (35 Prozent)
  • im Fernsehen (30 Prozent)
  • bei ihrer Krankenkasse (25 Prozent)
  • bei Verbraucherschützern / Selbsthilfegruppen (13 Prozent)
  • im Radio (12 Prozent)

apotheken-wissen.de fragt sich an dieser Stelle, warum in dieser Liste an keiner Stelle das Wort „Apotheke“ auftaucht …

* Bild- und Textquelle (auszugsweise): DAK-Gesundheit

Von Team apotheken-wissen.de

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