Seniorenpaar
Was wird sich ab 2020 durch die „generalistische Pflegeausbildung“ ändern? *

Mehrere Jahre über wurde diskutiert, Pläne wurden ausgearbeitet und diese dann wieder verworfen. Nun ist es zu einer Einigung gekommen. Das Pflegeberufegesetz 2020 sieht eine „Generalistische Pflegeausbildung“ vor. Dieser Beitrag informiert über folgende Eckpunkte: Was genau hat es damit auf sich und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Reform?

Die aktuelle Arbeitsmarktlage

Deutschland hat ein Problem: Die steigende Lebenserwartung sorgt bundesweit für einen Fachkräftemangel in der Pflegebranche. Der Notstand in der Pflege besteht bereits seit vielen Jahren. Die Gründe dafür sind schnell gefunden. Zu wenig Zeit bei der Pflege von Betroffenen, Stress und Hektik am Arbeitsplatz, Überlastung und eine nicht leistungsgerechte Bezahlung lassen Pflegeberufe immer unattraktiver werden. Die Zahl derjenigen, die eine Pflegeausbildung machen möchten, steht in einem schlechten Verhältnis zum Bedarf an geschulten Pflegekräften.

Um dem zunehmenden Pflegebedarf gerecht zu werden, soll es bei der Pflegeausbildung ab 1. Januar 2020 eine Reform geben. Vor allem von der generalistischen Pflegeausbildung erhofft man sich eine Verbesserung der aktuellen Situation.

Was ändert sich mit der generalistischen Pflegeausbildung?

Die Pflegereform bringt einige Änderungen bei den Pflegeberufen mit sich.

Ab 2020 ist eine gemeinsame, generalistische Ausbildung für Kranken-, Kinderkranken- und Altenpfleger vorgesehen. Diese soll zwei Jahre dauern und den Auszubildenden die Möglichkeit geben, je nach Interessensgebiet während der praktischen Ausbildung einen Vertiefungsbereich zu wählen. Wird die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortgesetzt, erhalten Auszubildende den Abschluss zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann. Auszubildende, die sich schwerpunkttechnisch für die Pflege älterer Menschen oder für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen entscheiden, können einen gesonderten Abschluss in der Alten- oder Kinderkrankenpflege erwerben.

Pflegekräfte profitieren weiterhin von folgenden Änderungen:

  • Endgültige Abschaffung des Schulgelds: Stattdessen wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt, wie es in anderen Ausbildungsberufen bereits üblich ist.
  • Ergänzende Einführung eines Pflegestudiums
  • Bessere Aufstiegschancen: Auszubildende erhalten bessere berufliche Aufstiegschancen bis hin zu einem Pflegestudium.
  • EU-weite Anerkennung: Dank der neuen generalistischen Pflegeausbildung wird der Abschluss über die EU-Anerkennungsrichtlinie auch in anderen EU-Mitgliedsstatten anerkannt. Bei gesonderten Abschlüssen findet weiterhin eine Einzelfallprüfung statt.
  • Schwerpunktwahl: Auszubildende können sich für einen Schwerpunkt entscheiden und in allen Pflegebereichen sowie EU-weit eine Anstellung finden.
  • Höhere Löhne: Weil Pflegekräfte in Zukunft flexibler bei der Wahl ihres Arbeitgebers sind, können höhere Löhne erzielt werden.

Bisherige Pflegeausbildung nicht mehr zeitgemäß

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die Pflege ebenso verändert wie die pflegerischen Versorgungsstrukturen. In Krankenhäusern besteht immer häufiger Bedarf an Pflegekräften, während in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten der medizinische Versorgungsbedarf steigt. Dank der generalistischen Pflegeausbildung sollen Auszubildende die Möglichkeit bekommen, Wissen und Kenntnisse aus verschiedenen Bereichen zu erwerben. Dies befähigt dazu, in unterschiedlichen Versorgungsbereichen zu arbeiten. Eine Ausbildung für einen einzelnen Pflegebereich scheint nicht mehr zeitgemäß zu sein, macht man sich bewusst, dass es immer mehr sehr alte Menschen mit multimorbiden Krankheitsbildern gibt. Durch die Verbindung der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege wird mehr Flexibilität geschaffen – sowohl für die Patienten als auch für die Pflegekräfte selbst.

Damit sich Pflegeschulen und deren Personal auf die veränderte Ausbildungsgestaltung einstellen können, soll es umfassende Übergangs- und Bestandsschutzregelungen geben. Wer bis Ende 2019 nach „altem Recht“ eine Pflegeausbildung begonnen hat, kann diese regulär nach dem bisherigen Kranken- bzw. Altenpflegegesetz zu Ende führen. Von der neuen Ausbildungsform ebenso nicht betroffen sind Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger sowie examinierte Altenpfleger.

* Bildquelle: BM10777 / pixabay.com

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5 Gedanken zu „Generalistische Pflegeausbildung – Was wird sich ändern?“
  1. Interessant, dass die bisherige Pflegeausbildung nicht mehr zeitgemäß ist und deshalb die Auszubildenden künftig nicht mehr auf einen Bereich spezialisiert werden, sondern in ihrer Ausbildung verschiedene Bereiche kennenlernen. Ich denke, es ist eine gute Idee, die Altenpflege mit der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu verbinden, um mehr Flexibilität zu schaffen.

  2. Mir ist in den letzten Jahren vermehrt aufgefallen, dass die steigende Lebenserwartung bundesweit für einen Fachkräftemangel in der Pflegebranche sorgt. Leider besteht der Notstand in der Pflege ja schon seit Jahren. Deshalb sind wir wirklich froh, dass wir eine Krankenpflege rund um die Uhr für meine Oma finden konnten.

  3. Vielen Dank für den Beitrag zur generalistischen Pflegeausbildung. Meine Tante arbeitet in der Altenpflege und freut sich sehr, dass die Pflegeausbildung überarbeitet wird. Gut zu wissen, dass das Schulgeld in der Ausbildung abgeschafft wird und endlich ein richtiges Ausbildungsgehalt gezahlt wird.

  4. Ich finde es gut, dass die Altenpflege mit der generalistischen Pflegeausbildung eine Reform bekommt. Ich weiß, dass viele junge Menschen in die Pflege möchten, aber sich von den Zugangsvoraussetzungen abschrecken lassen. Dabei ist die Pflege an sich ein wundervoller Beruf, bei dem man viel zurückbekommt.

  5. Gut zu wissen, dass jetzt bei einer Ausbildung für Pflegekräfte auch endlich eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Ich finde es interessant, dass die bisherige Pflegeausbildung nicht mehr zeitgemäß ist, denn ich möchte mich gern in diesem Bereich weiterbilden. Danach möchte ich eine Seniorenbetreuung zu Hause anbieten.

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