24h-Stunden-Pflege - apotheken-wissen.de
Hintergrundwissen zur 24h-Stunden-Pflege und deren Beschäftigungsverhältnissen *

Bedingt durch die EU-Osterweiterung und die Bestimmung zur Dienstleistungsfreiheit sind heute im Betreuungs- und Pflegebereich Angebote möglich, die bis vor einigen Jahren undenkbar waren. In besonderer Weise gehört dazu die 24h-Pflege. Drei Formen, wie Sie an eine legale osteuropäische 24h- Betreuung kommen, haben sich herauskristallisiert. Die sicherlich am häufigsten anzutreffende Form ist die Entsendung von festangestelltem Betreuungspersonal. Die meist in Osteuropa ansässigen Dienstleistungsunternehmen entsenden ihre entsprechend geschulten Mitarbeiter in deutsche Haushalte, um Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld zu pflegen und zu betreuen.

Rechtliche Grundlagen: Beschäftigungsverhältnisse häuslicher Pflege

Auch die Arbeit in einer Privatwohnung einer z.B. polnischen 24h –Betreuerin ist an einen rechtlichen Rahmen gebunden. In einem sogenannten Dienstleistungsvertrag, der zwischen dem Dienstleistungsunternehmen und dem deutschen Kunden unterzeichnet wird, werden Rechte und Pflichten beider Parteien definiert.

Eine weitere Möglichkeit ist, die Dienste einer selbständigen Betreuerin oder Betreuer in Anspruch zu nehmen. Diese besitzen ein in der EU gemeldetes Gewerbe und werden in der Regel über eine inländische Agentur vermittelt. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeit in Deutschland nur vorübergehend ausgeübt wird und bestimmte Kriterien (z.B. Zeiteinteilung, Rechnungserstellung, Bezüge im Krankheitsfall, Weisungsrecht u. m.) vertraglich festgelegt sind. Darüber hinaus können pflegebedürftige Kunden als Arbeitgeber fungieren und Haushaltshilfen selber einstellen. In diesem Fall sind Arbeitgeberpflichten wie die Zahlung von Sozialleistungen oder Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung zu berücksichtigen.

Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, auf eine legale Weise die Betreuungsdienste in Anspruch zu nehmen. Da der Markt boomt und viele osteuropäische Laienpfleger bzw. –Betreuer ihre Dienste auf dem grauen Markt anbieten ist die Versuchung groß, sich dort umzuschauen. Das vermeidlich eingesparte Geld kann sich beim Vorwurf von illegal angestellten Mitarbeitern und Schwarzarbeit als große Kostenfalle erweisen. Um dies zu umgehen und sich schlaflose Nächte zu ersparen, sollte man die Dienste eines spezialisierten inländischen Vermittlungsunternehmens in Anspruch zu nehmen. Bei den meisten Pflegevermittlern, oft ehemalige Kranken- oder Altenpfleger, können Sie vor der eigentlichen Vermittlung einer Betreuerin oder eines Betreuers eine ausgiebige und kompetente Beratung erwarten. Durch die zumeist kostenlose Beratung und Unterstützung des Vermittlungsunternehmens fällt die Auswahl der zu Verfügung stehenden Betreuungskräfte für Sie somit auch einfacher aus.

Konzept der 24h-Pflege

Der Kerngedanke der 24h-Pflege beruht auf einem ganzheitlichen Ansatz, der betreuungs- und pflegebedürftige Personen die bestmögliche Versorgung „in den eigenen vier Wänden“ zukommen lässt. Entsprechend geschulte Fachkräfte leben mit der pflegebedürftigen Person in deren gewohnter Haushaltsumgebung, wozu das eigenen Haus oder die eigene Wohnung zählen. Dieser Umstand trägt zum Wohlbefinden der Pflegeperson mit bei und begünstigt so das Pflegeklima. Eine umfangreiche Beratung im Vorfeld der Betreuung stellt zudem sicher, dass in Absprache mit dem Dienstleistungsnehmer das passende Betreuungs- und Pflegepersonal für die 24h-Pflege gefunden wird. Gleichzeitig bietet ein solches Modell eine kostengünstige Alternative zu teuren Altenheimen und stationärer Pflege.

Bestandteile der 24h-Pflege

Der Umfang der angebotenen Dienstleistungen bei der 24h-Pflege orientiert sich zu jeder Zeit an den Bedürfnissen der Pflegeperson und gewährt so ein höchstmögliches Maß an Selbstbestimmung. Dazu zählt die Unterstützung oder Übernahme von alltäglichen Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Waschen, Bügeln, Aufräumen und Putzen. Genauso deckt die 24h-Pflege aber auch die tägliche Hygiene sowie Hilfe beim An- und Ausziehen und dem Toilettengang ab. Des Weiteren liegt ein besonderes Augenmerk auf Aktivitäten im sozialen Bereich, die unter anderem aus gemeinsamen Spaziergängen, der Begleitung zu Arztterminen und persönlichen Gesprächen bestehen können.

Pflegestufen

In Deutschland existieren vier verschiedene Pflegestufen, deren Zuweisung auf Antrag erfolgt. Die Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ermitteln die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers, indem sie dessen häusliche Gegebenheiten und gesundheitlichen Zustand überprüfen. Pflegestufe O sieht in diesem Zusammenhang finanzielle Zusatzleistungen bei demenzbedingten Erkrankungen oder geistigen Behinderungen vor. Diese sind im Bedarfsfall grundsätzlich unabhängig von den anderen Stufen zu gewähren. Pflegestufe 1 bezeichnet eine „Erhebliche Bedürftigkeit“, die einen Pflegeaufwand von täglich mindestens 90 Minuten nötig macht, wovon 45 Minuten auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) entfallen. Pflegestufe 2 wird bei „Schwerbedürftigkeit“ zugewiesen. Hier besteht ebenfalls ein erhöhter Hilfebedarf bei der Grundpflege, der bei zwei Stunden liegt und mindestens dreimal täglich erfolgt. Der Tageszeitaufwand für hauswirtschaftliche Tätigkeiten beläuft sich insgesamt auf drei Stunden. Pflegestufe 3 bezieht sich auf eine „Schwerstbedürftigkeit“ und tritt dann ein, wenn die zu betreuende Person im Sinne einer 24h-Pflege vollständig auf externe Hilfe angewiesen ist. In Zahlen bedeutet das mindestens fünf Stunden am Tag, welche für alle im Haus anfallenden Tätigkeiten aufzuwenden sind. Vier Stunden entfallen hierbei auf die Grundpflege.

Text: www.curadomi.de
* Bildquelle: goodluz – fotolia.com

 

Von Team apotheken-wissen.de

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3 Gedanken zu „Rechtliche Aspekte der 24h-Pflege“
  1. Ich wusste gar nicht, dass man sich in der Altenpflege auch als Betreuer selbstständig machen kann. Gut zu wissen, dass man dann ein in der EU gemeldetes Gewerbe besitzen muss. Ich finde es sehr gut, dass es Behandlungskonzepte, wie die 24h Pflege gibt, die pflegebedürftige Personen die bestmögliche Versorgung „in den eigenen vier Wänden“ zukommen lassen.

  2. Interessant, dass auch die Arbeit in einer Privatwohnung im Rahmen einer 24h Pflege an einen rechtlichen Rahmen gebunden ist. Bevor wir den Vertrag mit der Pflegekraft unterschreiben, möchte ich ihn einer Fachanwältin für Medizinrecht vorlegen. Gut zu wissen, dass in einem solchen Vertrag Rechte und Pflichten beider Parteien definiert werden.

  3. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema 24h-Pflege. Meine Tante kümmert sich um meine Oma, da sie aus dem Bereich der Altenpflege kommt. Gut zu wissen, dass die 24h-Pflege nicht nur für die Pflege zuständig ist, sondern auch dabei hilft Einkäufe zu erledigen, den Haushalt auf Vordermann zu bringen und als Begleitperson bei Spaziergängen oder Arztbesuchen zu fungieren.

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