Häusliche Pflege - apotheken-wissen.de
Häusliche Pflege wird immer wichtiger *

Die Zahl der in Deutschland tätigen Pflegekräfte aus Osteuropa nimmt stetig zu. Aufgrund verhältnismäßig geringer Personalkosten ist diese Form der Betreuung für viele Senioren die einzig finanzierbare Lösung. Dass Pflegepersonal aus Polen und Co. längst nicht die schlechteste Lösung ist, beweisen zahlreiche Positivbeispiele mit gut ausgebildeten Fachkräften, welche den Alltag von Pflegebedürftigen massiv erleichtern. Um unnötige Kosten zu vermeiden, ist allerdings entscheidend auf die Legalität der Arbeitsverhältnisse zu achten. Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte e.V. (BEBP) berät.

Zwei Varianten der Entsendung

Die seit Mai 2011 gültige Arbeitnehmerfreizügigkeit ist Basis des Entsendemodells. Dank der Dienstleistungsfreiheit dürfen Pflegekräfte innerhalb der EU legal entsandt werden. Bei der sogenannten Entsendung besteht eine Variante darin, dass die Familie des pflegebedürftigen Menschen oder der Pflegebedürftige selbst einen Dienstleistungsvertrag mit einer Pflegekraft aus Osteuropa abschließt. Nachteil an dieser Lösung ist die Tatsache, dass Pflegebedürftige oder dessen Angehörige die Verantwortung eines Arbeitgebers übernehmen müssen. Damit einhergeht, dass die Sozial- und Krankenversicherung sichergestellt und sämtliche arbeitsrechtliche Bedingungen erfüllt werden müssen. Kommt es aufgrund von Krankheit zum Ausfall der Pflegekraft müssen Sie sich selbst um Ersatz bemühen. Der Aufwand ist enorm.

Eine wesentlich weniger zeitaufwändige und nervenaufreibende Alternative liegt vor, wenn osteuropäische Pflegekräfte in Anspruch genommen werden, die bereits bei einem ausländischen Unternehmen angestellt sind. Der Betrieb entsendet die Fachkraft nach Deutschland, damit sie dort im entsprechenden Haushalt die Pflege übernehmen kann. Aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses zwischen ausländischem Pflegedienst und Pflegekraft sind Pflegebedürftige oder dessen Angehörige lediglich Dienstleistungsempfänger. Sämtliche mit der Pflege zusammenhängende arbeitsrechtliche Herausforderungen entfallen für den deutschen Kunden.

Ob eine Entsendung tatsächlich legal ist, hängt aber davon ab, ob diese nach Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erfolgt. Unter anderem sollten Angehörige beim Vergleichen von Entsendeunternehmen nach der A1-Bescheinigung fragen. Mit dem Schriftstück wird die Legalität bescheinigt sowie die Sozialversicherung nachgewiesen. Das Dokument erhalten Pflegedienste allerdings erst wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  1. Der Arbeitgeber beschäftigt die Pflegekraft primär im Heimatland. Die Sicherstellung einer Vor- und Weiterbeschäftigung des entsendeten Personals ist gewährleistet.
  2. Der Pflegedienst erwirtschaftet seinen Umsatz zum Großteil im Heimatland.

Für Laien ist es äußerst schwierig nachzuvollziehen, ob sich die Betriebe auch tatsächlich an die Vorgaben halten. Eine kritische Hinterfragung der Angaben kann beim Vergleichen von Angeboten aber nicht schaden. Denn vielerorts liegt das Hauptaugenmerk deutlich auf der Entsendung der Betreuungskräfte nach Deutschland. Nicht selten verbringen die Betreuer/innen einen Großteil des Jahres getrennt von ihren eigenen Familien in Osteuropa.

Häusliche Pflege 2 - apotheken-wissen.de
Häusliche Pflegekraft dringend gesucht … *

Die Vermittlung zwischen deutschen Familien und osteuropäischen Unternehmen erfolgt in der Regel über Vermittlungsagenturen. Wer beispielsweise polnische Pflegekräfte finden möchte, kann sich unter anderem an die Lebenshilfe24 GmbH wenden, einer Vermittlungsagentur für Pflegepersonal und Haushaltshilfen. Das Unternehmen vermittelt ausschließlich Personal, welches sich in einem legalen Arbeitsverhältnis mit einem polnischen Betrieb befindet und das erforderliche Entsendungsformular vorlegen kann.

Vorsicht Weisungsrecht

Doch auch bei der legalen Entsendung durch ausländische Pflegedienste lauert Gefahr. Entscheidend kann hierbei das Weisungsrecht sein. Handelt es sich um eine legale Entsendung, erhält der ausländische Arbeitnehmer seine Arbeitsanweisungen von seinem ausländischen Arbeitgeber. Wird das Weisungsrecht  gegenüber dem Arbeitnehmer während der Tätigkeit in Deutschland aber nicht durchgehend vom ausländischen Arbeitgeber, sondern dem Pflegeempfänger ausgeübt, muss dieser mit markanten Folgen rechnen. Da das Arbeitsverhältnis zwischen ausländischem Pflegedienst und entsandter Pflegekraft in diesem Fall nur auf dem Papier fortbesteht, müssten sowohl Steuern als auch Sozialabgaben und ähnliches vom Pflegebedürftigen beziehungsweise dessen Angehörigen entrichtet werden. Um rechtlichen und finanziellen Schwierigkeiten vorzubeugen, muss somit über das Weisungsrecht gewährleistet sein, dass das Arbeitsverhältnis über den gesamten Entsendezeitraum zwischen Pflegekraft und ausländischem Betrieb fortbesteht.

Der Mindestlohn

Übernimmt die Pflegekraft aus dem Ausland hauptsächlich grundpflegerische Aufgaben, steht ihr der deutsche Mindestlohn zu. An diesen Lohn müssen sich auch die Entsendeunternehmen in Osteuropa halten. Die Höhe des seit Januar 2015 gültigen Mindestlohns beträgt 8,50 Euro. Der Pflegemindestlohn liegt aktuell sogar noch höher und wird im kommenden Jahr nochmals steigen, wie der folgenden Tabelle zu entnehmen ist:

Infographik der Mindestlohn wirkt - apotheken-wissen.de
Infographik der Mindestlohn wirkt ** Zur Vergößerung bitte auf die Graphik klicken.

Für eine 24-Stunden-Betreuung müssten bereits heute entsprechend mehrere tausend Euro einkalkuliert werden. „Bei jedem Angebot einer „entsendeten“ Rund-um-die-Uhr-Pflegekraft zum Preis von 1.600 oder 1.800 Euro pro Monat kann es nicht mit rechten Dingen zugehen“, erklärt der BEBP online. Details zum Pflegemindestlohn wurden außerdem in einem Frage-Antwort-Katalog auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales arrangiert.

Weiterführende Hinweise zum Thema finden Sie in unserem Beitrag „Richtige Vorsorge für die Pflege zu Hause„, darunter Tipps zu beratenden Anlaufstellen.

* Bildquellen: www.pixabay.com (geralt)
** Quelle Graphik: der-mindestlohn-wirkt.de

Von Team apotheken-wissen.de

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Ein Gedanke zu „Osteuropäisches Pflegepersonal – Informationen zur legalen Beschäftigung“
  1. Ich wusste gar nicht, dass die Zahl der in Deutschland tätigen Pflegekräfte aus Osteuropa stetig zu nimmt. Ich frage mich, ob es für Pflegedienste nicht auch sinnvoll wäre Personal auf Zeit einzustellen. Immerhin ist so ein Pflegebasiskurs ja gar nicht so langwierig.

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