Unter bestimmten Voraussetzungen wie Krankheit oder Kuraufenthalt übernehmen Krankenkassen die Kosten für eine Haushaltshilfe*
Unter bestimmten Voraussetzungen wie Krankheit oder Kuraufenthalt übernehmen Krankenkassen die Kosten für eine Haushaltshilfe *

Es gibt Situationen, die es einem unmöglich machen, die alltäglichen Aufgaben im Haushalt zu bewältigen. Diese können unterschiedlicher Natur sein, etwa durch Krankheit, einen Kuraufenthalt oder auch bei Risikoschwangerschaft oder nach einer Entbindung. Ist man in solchen Momenten auf sich allein gestellt, ohne eine weitere Person, die im Haushalt lebt bzw. denselben für diese Zeit übernehmen kann, tritt eine Notsituation ein, bei der die jeweilige Krankenkasse Abhilfe schaffen kann. Das Projekt Haushaltshilfe Krankenkasse beinhaltet die Übernahme der Kosten für eine Unterstützung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen. Im Umfang enthalten sind in jedem Fall die Versorgung eventueller Kinder, das Reinigen der Wohnung, die Erledigung von Einkäufen sowie auch das Zubereiten von Mahlzeiten.

Voraussetzungen für die Genehmigung der Haushaltshilfe

Für die Genehmigung einer Haushaltshilfe müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, um die Notwendigkeit klar herauszustellen. Diese Notsituation kann unter anderem einen Krankenhaus- oder Kuraufenthalt, Bettlägerigkeit oder auch die Erholungsphase nach einem Krankenhausaufenthalt betreffen, hierbei kann es sich sowohl um eine männliche als auch um eine weibliche Person handeln. Auch schreiben die Regelungen vor, dass sich mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt befinden muss, dieses trifft jedoch nicht im Fall einer Risikoschwangerschaft mit Beschwerden bei einer werdenden Mutter zu, in dieser Situation reicht es aus, wenn die die betroffene Person als alleinige haushaltsführende in der Wohnung lebt. Dies gilt ebenfalls,  wenn der oder die Betroffene so krank ist, dass Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht versorgen können und niemand im Haushalt diese Aufgabe übernehmen kann. Der berufstätige Partner ist hierbei nicht verpflichtet, seine Arbeit für die Führung des Haushaltes zu unterbrechen. Der jeweilige Umfang der Leistungen wird individuell aufgrund der jeweiligen Lebensumstände bestimmt und ist auch von der Kulanz der entsprechenden Krankenkasse abhängig. Hier finden Sie weitere grundlegende Informationen zum Thema Haushaltshilfe Krankenkasse: Bundesministerium für Gesundheit.

Eine Haushaltshilfe muss über ein Formular bei der Krankenkasse beantragt werden und muss in jedem Fall individuell geprüft und entschieden werden. In welchem Umfang die Leistungen genehmigt werden ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich, hier gilt es, die genauen Rahmenbedingungen zu erfragen, um die Formalitäten möglichst schnell regeln zu können.

Wie findet man eine entsprechende Haushaltshilfe?

Ist die Genehmigung erteilt gilt es, eine passende Haushaltshilfe für die betreffende Zeit zu finden. Dies gestaltet sich jedoch in vielen Fällen schwieriger als man meinen könnte, da viele Pflegedienste für diesen verhältnismäßig kurzen Zeitraum sowie auch für solch einfache Tätigkeiten schlicht und einfach keine Kapazitäten frei haben. Betroffene und Angehörige können sich beispielsweise über die Möglichkeiten und Voraussetzungen beim Projekt „Haushaltshilfe Krankenkasse“ informieren. Denn:

Um den häuslichen Notstand in einem solchen Notfall wieder zu beheben und die Situation wieder handhaben zu können, wendet man sich in diesen Fällen an spezielle Anbieter, die die sogenannten „adhoc“ – Haushaltshilfen vorhalten und einsetzen können. Engagierte Mitarbeiter sorgen dafür, möglichst schnell Abhilfe zu schaffen, auch die Abwicklung über die Krankenkasse wird schnell und unbürokratisch übernommen, damit sich die Betroffenen möglichst schnell wieder ihrer Gesundung widmen können und Entlastung auch in den Dingen des täglichen Alltags erfahren. Des weiteren bieten auch viele Krankenkassen an, bei der Suche nach der passenden Haushaltshilfe zu helfen, um die Abwicklung so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Sonderfälle und Wissenswertes bei Haushaltshilfe Krankenkasse

Eine Einschränkung gibt es jedoch: Die Übernahme der Kosten wird lediglich durch gesetzliche Krankenkassen getragen. Ist der oder die Betroffene privat versichert, gilt dies als versicherungsfremde Leistung, die nicht der unmittelbaren Heilung dient, und wird aus diesem Grunde nicht übernommen. Für gesetzlich Versicherte fällt lediglich ein Zuzahlungsbetrag in einer Höhe zwischen fünf und zehn Euro pro Tag ins Gewicht, an dem die Leistung in Anspruch genommen wird.

In Fällen, in denen dagegen Angehörige den Haushalt bzw. die Pflege für den entsprechenden Zeitraum übernehmen, gibt es dagegen ebenfalls die Möglichkeit einer Kostenerstattung über die Krankenkasse. Dies umfasst beispielsweise die Kosten für Anfahrt, Medikamente oder Verdienstausfall. Hierbei ist es vor allem wichtig, im Voraus zu klären, inwiefern die Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub einen Einfluss auf die Sozialversicherung der helfenden Person haben kann, da diese unter Umständen für den entsprechenden Zeitraum in Eigenregie getragen werden muss.

* Bildquelle: condesign / pixabay.com

Von Team apotheken-wissen.de

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2 Gedanken zu „Haushaltshilfe über die Krankenkasse – Voraussetzungen und Möglichkeiten“
  1. Gut zu wissen, dass für die Genehmigung einer Haushaltshilfe bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen, um die Notwendigkeit klar herauszustellen. Als Mitarbeiter einer Hauskrankenpflege übernimmt man nicht nur helfende Tätigkeiten wie das Einkaufen, sondern hilft dem Klienten mitunter auch beim Waschen. Interessant, dass eine Haushaltshilfe über ein Formular bei der Krankenkasse beantragt werden muss.

  2. Gut zu wissen, dass für die Genehmigung einer Haushaltshilfe bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen, um die Notwendigkeit klar herauszustellen. Wir wollen für meine Mutter eine Krankenpflege rund um die Uhr holen, damit sie weiterhin zuhause bleiben kann und nicht ins Heim muss. Interessant, dass man den Umfang der Leistungen individuell aufgrund der jeweiligen Lebensumstände bestimmen kann.

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