Auslandskrankenversicherung: Was gibt es zu beachten?
Auslandskrankenversicherung: Was gibt es zu beachten? *

Auch wenn sich niemand gerne negative Gedanken über die nächste große Urlaubsreise macht, sollten Reisende auf die Frage vorbereitet sein, wie ihr Krankenversicherungsschutz im Ausland aussieht. Denn obwohl die gesetzliche Krankenversicherung in den meisten europäischen Ländern gilt, kann ein Krankheitsfall dennoch hohe Kosten verursachen. Versicherte der privaten Krankenversicherungen müssen in ihren Vertrag schauen, was bei ärztlichen Behandlungen im Ausland abgedeckt ist. Außerhalb Europas ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung dringend ratsam, da diese einen weltweiten Versicherungsschutz bietet.

Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung

Innerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR), in der Schweiz und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen (Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien) abgeschlossen hat, sind Versicherte bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Krankheitsfall abgesichert. Jedoch richtet sich die Kostenerstattung nach den Leistungen, die einem Einheimischen zustehen würden. Wird der Betroffene besser behandelt oder sind allgemein Zuzahlungen im Gesundheitssystem des Landes vorgesehen, muss der Versicherte die Kosten dafür tragen. Kann der Erkrankte nicht aus eigener Kraft zurück nach Deutschland, muss ein Rücktransport organisiert werden. Dieser wird in keinem ausländischen Land von der GKV übernommen. Außerhalb der genannten Länder besteht kein Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung

Der Rücktransport, oft eine Kostenfalle im Ausland, ist zwar in vielen Verträgen von privaten Krankenversicherungen (PKV) abgedeckt, jedoch nicht immer. Ist dies der Fall, sollte der Versicherte nachverhandeln. Der Versicherungsschutz der PKV gilt wie bei der GKV innerhalb der EWR-Staaten und der Schweiz, außerhalb dieser Länder erlischt der Versicherungsschutz nach einem Monat.

Vorteile einer Auslandskrankenversicherung


Der Versicherungsschutz einer Auslandskrankenversicherung bietet den Versicherten nicht nur innerhalb Europas, sondern weltweit eine verbesserte medizinische Versorgung. Es werden Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen und für Verbands- und Heilmittel übernommen, sowie für verordnete Medikamente, schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen und für Zahnersatzreparaturen. Der Transport zum nächsten Krankenhaus gehört ebenso zum Leistungsumfang wie der Rücktransport nach Hause. Hierbei gibt es wichtige Unterschiede zwischen den Auslandskrankenversicherer: Einige bezahlen den Transport nur bei medizinischer Notwendigkeit, andere Versicherungen auch, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder die Behandlung länger als 14 Tage dauert. Weitere Leistungen können individuell vereinbart werden. Abgeschlossen wird eine Auslandskrankenversicherung für ein Jahr und gilt innerhalb dieser Zeit für einen begrenzten Zeitraum, der je nach Vertrag variiert.

 

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Katharina Wieland Miller / pixelio.de

Von Team apotheken-wissen.de

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Ein Gedanke zu „Gut versichert im Urlaub: Auslandskrankenversicherung“
  1. Auch PKV-Versicherte sollten zusätzlich eine Auslandsreiskrankenversicherung abschließen. Der Beitrag steht in keinem Verhältniss zu einer eventuellen Selbstbeteiligung in der PKV.

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