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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: darauf können und müssen Arbeitnehmer achten *

Im Krankheitsfall heißt es für die meisten Arbeitnehmer erst einmal ab zum Arzt. Und das nicht nur deshalb, weil die körperlichen Symptome eine Behandlung erforderlich machen, sondern auch weil der Arbeitgeber oft bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung ein Attest vom Arzt will.

Der Arbeitnehmer hat darüber hinaus noch weitere Pflichten – aber auch Rechte, die er im Krankheitsfall in Anspruch nehmen kann.

Wann ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig?

Von Arbeitsunfähigkeit spricht man dann, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seiner ausgeübten Tätigkeit nicht nachgehen kann. Nicht jede Verletzung oder jeder Unfall führt dabei automatisch gleich zur Arbeitsunfähigkeit. So kann ein Büromitarbeiter mit einer leichten Verletzung am Fuß durchaus als arbeitsfähig gelten. Andererseits kann ein Arbeitnehmer auch ohne körperliche Beeinträchtigung durch psychische Erkrankungen arbeitsunfähig werden.

Diese Rechte haben Arbeitnehmer

Wie so häufig wissen viele Arbeitnehmer nicht, dass sie auch im Krankheitsfall Rechte haben, bzw. bestimmte Vorteile nutzen können.

Einer davon ist die Möglichkeit, Krankheitskosten steuerlich geltend zu machen. Kosten, die Versicherte selbst im Krankheitsfall tragen müssen, werden dazu als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben.

Nach Abzug einer „zumutbaren Belastung“ verbleibende Kosten wirken sich steuermindernd aus.

Zu den wichtigsten Rechten zählen folgende Punkte:

  • Entgeltfortzahlung für einen Zeitraum von sechs Wochen in voller Höhe.
  • Krankentagegeld bei Erkrankungen, die länger als sechs Wochen andauern.
  • Verletztengeld, wenn die Krankheit durch Unfall oder Berufskrankheiten entsteht und eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde.
  • Übergangsgeld für medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen

Das ist im Fall der Arbeitsunfähigkeit zu tun

In Sachen Bürokratie hat ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall klar definierte Fristen:

  • unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber per Telefon, SMS oder E-Mail
  • Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Tage dauert, muss unaufgefordert eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorgelegt werden.
  • Die ärztliche AU-Bescheinigung muss spätestens am 4. Tag der Erkrankung beim Arbeitgeber vorliegen.
  • Der Arbeitgeber kann verlangen, dass ein Attest bereits am ersten Krankheitstag vorgelegt wird.
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Neben der Krankmeldung beim Arbeitgeber und dem Gang zum Arzt hat der kranke Arbeitnehmer vor allem die Pflicht sich so zu verhalten, dass die Gesundheit möglichst schnell wiederhergestellt ist.

Das heißt allerdings nicht, dass er die ganze Zeit zu Hause bleiben und im Bett liegen muss. Je nach Art der Erkrankung ist sogar die Ausübung von Sport erlaubt, auch Gartenarbeiten stehen dem nicht im Wege – wenn sie nicht die Genesung gefährden, was zum Beispiel bei einer Grippe oder einer anderen fiebrigen Erkrankung der Fall wäre.

* Bildquelle: © istock.com/megaflopp
** Bildquelle: © istock.com/KatarzynaBialasiewicz

Von Team apotheken-wissen.de

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