Hintergrundinformationen zu eZigaretten und eShishas von apotheken-wissen.de
Hintergrundinformationen zu eZigaretten und eShishas *

Sie wurden 2003 von einem chinesischen Tüftler erfunden und erobern seitdem die Märkte: eZigaretten, auch rauchlose Zigaretten genannt. Bestehend aus einem Akku, einem Mundstück, einem elektrischen Vernebler und der Wechselkartusche, die das sogenannte Liquid enthält, sind sie, genau wie die eShisha, immer öfter zu sehen. Im Gegensatz zur eZigarette handelt es sich bei der eShisha als schrilleres Livestyleprodukt um einen günstigeren Wegwerfartikel, der nach ca. 600 Zügen entsorgt wird. Zudem reicht bei der eShisha ein einfaches Ziehen am Mundstück aus, um zu inhalieren, wogegen der Rauch bei der eZigarette erst durch einen Knopfdruck freigesetzt wird.

In Wirkung und Funktion unterscheiden sich die beiden Produkte jedoch kaum voneinander. Lediglich wird die eZigarette ständig genutzt, wogegen die eShisha vor allem zu bestimmten Gelegenheiten zum Einsatz kommt und der Geselligkeit dient. Die eZigarette eignet sich vor allem als schadstoffärmere Alternative zur Zigarette für bestehende Raucher.

Wie schädlich sind eZigaretten & Co. und sind sie zum Aufhören geeignet?

Entgegen langläufiger Meinungen sind eZigaretten und eShishas lange nicht so schädlich für den Konsumenten wie herkömmliche Zigaretten. Sie sind allerdings auch nicht völlig unbedenklich. Bei dem Hauptbestandteil des Liquids, das, vor allem bei eShishas, auch ohne Nikotin, allein mit Aromen, angeboten wird, handelt es sich um Propylenglykol. Dieses ist für den Dampfausstoß verantwortlich und identisch mit dem Stoff, der in Diskotheken und Veranstaltungshallen aus der Nebelmaschine kommt. Ein Grund für das deutlich reduzierte Gesundheitsrisiko ist das Fehlen von krebserregenden Kondensaten wie Teer. Insgesamt wird die Schädlichkeit von eZigaretten auf 95% weniger als die von normalen Tabakzigaretten geschätzt. Allerdings sind eZigaretten und vergleichbare Produkte nicht zur Rauchentwöhnung geeignet, da bei nikotinfreien Liquiden weiterhin das Verlangen nach Nikotin bestehen bleibt und die Betroffenen daher schnell wieder zur normalen Zigarette greifen. Bei Liquiden, die Nikotin enthalten, wird dagegen ein Suchtverhalten gegen das andere ausgetauscht, so dass vielfach fortan statt zur normalen zur eZigarette gegriffen wird. Es fehlt außerdem die zur Entwöhnung so wichtige Verhaltensänderung, da die Handgriffe beim Rauchen der eZigarette weitgehend mit dem Rauchen der herkömmlichen Zigarette identisch sind.

Welche Auswirkungen des „Dampfens“ sind bekannt?

Als „Dampfen“ wird das Konsumieren von eZigaretten bezeichnet. Hierbei existieren bisher keine Langzeitstudien über eventuelle Folgen. Kurzzeitfolgen dagegen können bereits innerhalb von wenigen Zügen auftreten. Zu diesen zählen Reizungen im Mund- und Rachenraum, trockener Husten, Anzeichen von Entzündungen der Bronchien oder auch Einengungen der Atemwege. Aus diesen Kurzzeitfolgen ist zu schließen, dass es langfristig durchaus zu Schädigungen der Atemwege führen kann. Auch Erkrankungen des Herz – Kreislauf – Systems sind nicht auszuschließen. Da es bislang keine einheitlichen Regelungen zu den Inhalten der eZigaretten ist eine genaue Qualitätskontrolle nicht gegeben. Im Frühjahr 2014 wurde eine neue Tabakrichtlinie für nikotinhaltige eZigaretten verabschiedet, in der Qualitäts- und Sicherheitsrichtlinien festgelegt wurden. Es dauert allerdings noch mindestens bis Mai 2016, bevor diese in nationale Vorschriften gemeißelt werden.

Letztendlich entscheidet jeder für sich selbst, ob er auf eine Alternative zurück greift oder das Rauchen beibehält. Eine gesündere Art des Rauchens bieten eZigaretten allemal.

Für wen sind eZigaretten geeignet?

Eine Studie des Verbandes des eZigarettenhandels (VdeH) hat gezeigt, dass eZigaretten und eShishas für Menschen, die noch nie geraucht haben, weitgehend uninteressant sind. Lediglich ein Prozent der Jugendlichen und Erwachsenen haben durch diese Produkte mit dem Rauchen angefangen. Die eZigarette ist vor allem für Raucher interessant, die eine weniger schädliche Alternative zum Tabakrauchen finden möchten. Nicht geeignet sind eZigaretten für Schwangere und stillende Mütter, Kinder sowie Menschen mit Atemwegserkrankungen. Im Zweifelsfall ist dringend empfohlen, sich im Vorfeld mit dem Hausarzt zu beraten. Online gibt es viele Plattformen, auf denen eZigaretten & Co. vertrieben werden. Hier erhält der Verbraucher außerdem Infos über die Nutzung und auch zum Jugendschutz. Wichtig: sie machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Produkte weder zum Aufhören noch zur Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren geeignet sind. Noch gibt es keine gesetzliche Regelung, die die Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren verbietet, dieses wird von jedem Shop individuell gehandelt.  In Trinkhallen wird diese Kontrolle oft weniger streng gehandhabt, da auch eShishas mit Liquid ohne Nikotin verkauft wird. Dieses kann jedoch problemlos durch eine nikotinhaltige Variante ersetzt werden.

* Bildquelle: pepecyb / pixabay.com

Von Team apotheken-wissen.de

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